
Die Tierschutzbeauftragten der Länder haben kürzlich in einer gemeinsamen Stellungnahme Nachbesserungen für das neue Tierschutzgesetz gefordert. Obwohl der neue Gesetzesentwurf in eine positive Richtung geht, besteht laut den Experten an vielen Stellen dringender Verbesserungsbedarf.
Bei ihrem Frühjahrstreffen diskutierten die Tierschutzbeauftragten der Länder unter anderem den Entwurf zur Änderung des Tierschutzgesetzes. Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft hat zwar einige mutige Maßnahmen ergriffen, um den Tierschutz in Deutschland zu verbessern, jedoch bleibt der Gesetzesentwurf in vielen Punkten hinter den Erwartungen des Koalitionsvertrags zurück.
Der Gesetzesentwurf wurde nun dem Bundesrat vom Bundeslandwirtschaftsministerium übergeben und wird später im Bundestag diskutiert. An beiden Orten besteht die Möglichkeit, wichtige Punkte für den Tierschutz in das Änderungsgesetz aufzunehmen. Die Tierschutzbeauftragten der Länder Baden-Württemberg, Berlin, Brandenburg, Hessen, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Saarland, Sachsen und Schleswig-Holstein haben sich auf neun zentrale Anliegen geeinigt, die sie den Akteuren im weiteren Gesetzgebungsprozess nahelegen.
Die Forderungen der Tierschutzbeauftragten könnten weitreichende Auswirkungen auf die Gesetzgebung für den Tierschutz in Deutschland haben. Wenn die geforderten Nachbesserungen umgesetzt werden, könnten die Standards zum Schutz von Tieren insgesamt angehoben werden und somit zu einer verbesserten Lebensqualität für Tiere in Deutschland führen.
Es bleibt abzuwarten, wie der Gesetzgebungsprozess weiter verläuft und inwieweit die Anliegen der Tierschutzbeauftragten Berücksichtigung finden. Die Diskussion um das neue Tierschutzgesetz ist jedoch wichtig und zeigt das gesteigerte Bewusstsein für Tierschutzthemen in der Gesellschaft.