Der Fahrgastbeirat Baden-Württemberg berichtete über die Themen seiner letzten Sitzung. Es ging um das Abellio-Insolvenzverfahren, die Beschaffung der ersten Klasse in den neuen Doppelstockzügen und die Regeln für die Fahrradmitnahme.
Die behandelten ein breites Themenspektrum Fahrgastbeirat Baden-Württemberg (FGB-BW) bei seiner letzten Sitzung im Sommer 2021: Koalitionsvertrag und ÖPNV (ÖPNV), Ergebnisse der Fahrgastbeteiligung 2021 (PDF), neue Doppelstocktriebzüge, Fahrradtransportregeln und so Insolvenzverfahren Abellio. Die Themen wurden von Vertretern des Verkehrsministeriums und der Nahverkehrsunternehmen Baden-Württemberg (NVBW) im Ausschuss vorgestellt und diskutiert. Darüber hinaus berichteten die Mitglieder über aktuelle Entwicklungen in den jeweiligen Verkehrsverbünden.
Koalitionsvertrag 2021-2026 und öffentlicher Verkehr
Zentrales Ziel ist die Verdoppelung der Fahrgastzahlen im ÖPNV bis 2030. Dazu soll ein Zielkonzept für 2030 entwickelt werden, das im Ballungsraum einen 15-Minuten-Takt, ansonsten einen 30-Minuten-Takt vorsieht. In einer Zwischenstufe soll der komprimierte Kreislauf bis 2026 flächendeckend zur Hauptverkehrszeit umgesetzt werden. Im Rahmen einer „Mobilitätsgarantie“ soll flächendeckend ein verlässlicher Taktfahrplan gelten – in Räumen und Zeiten mit geringer Nachfrage, eventuell auf Basis von Abrufangeboten.
das Einführung dieser Mobilitätsgarantie ist im Dialog mit den Kommunen geplant. Zur Finanzierung wird ein Mobilitätspass diskutiert, es wurden drei Grundmodelle entwickelt, bei denen die Kommunen über deren Einführung entscheiden können.
Der nächste Schritt ist geplant Einführung eines Jugendtickets für Schüler, Azubis, Freiwillige und Studenten als bundesweite Netzkarte ab 2022. Auf Anfrage des FGB-BW wurde angegeben, dass dieses Ticket auch für Teilnehmer eines Freiwilligen Sozialen Jahres, Freiwilligen Ökologischen Jahres oder Bundesfreiwilligendienstes erhältlich sein soll.
Für die Umsetzung der Richtlinie der Europäischen Union für saubere Fahrzeuge (PDF) Im Schienenverkehr ist eine weitere Elektrifizierung notwendig. Dazu hat das Land eine Umsetzungsstudie in Auftrag gegeben, die für jede heute nicht elektrifizierte Strecke (Streckenelektrifizierung, batterieelektrische Fahrzeuge, Brennstoffzellenfahrzeuge) das zukünftig optimale Antriebskonzept vorschlägt.
Ergebnisse der Passagierbeteiligung
Zur Fahrgastbeteiligung im Fahrplanentwurf 2022 haben 55 Personen 141 Vorschläge eingereicht. Im Einzelnen können die eingereichten Vorschläge und die Bewertung auf der NVBW-Website (PDF) kann gelesen werden:
44 Prozent der Vorschläge beziehen sich auf Anschlüsse und Zeitfenster von Zügen, 33 Prozent auf zusätzliche Haltestellen von Zügen, 13 Prozent auf zusätzliche Züge über den aktuellen nationalen Standard hinaus. Über acht Prozent der Anträge beziehen sich auf den Busverkehr, für den die jeweilige Kommune zuständig ist. Die Fahrgastbeteiligung wurde erstmals 2013 auf Betreiben des FGB-BW eingeführt.
Neue Doppelstocktriebzüge
Der Vorstellungstermin für die Konstruktion der neuen zu beschaffenden Doppelstocktriebzüge wurde mitgeteilt. Der FGB-BW hatte sich an das Ministerium gewandt und die unbefriedigende Qualität der dort geplanten ersten Klasse kritisiert. Generell fällt aus Sicht des FGB-BW die 1. Klasse in den Nahverkehrszügen in Baden-Württemberg hinsichtlich Umfang und Komfort deutlich hinter die 1. Klasse in den anderen Bundesländern zurück.
Das Verkehrsministerium und die NVBW haben die Kritik des FGB-BW zur Kenntnis genommen, sehen aber die Anforderungen an Doppelstockzüge als hochqualitativ an.
Fahrräder können im S-Bahn-Verkehr mitgenommen werden
In den letzten Jahren hat die Fahrradmitnahme im Schienennahverkehr in Baden-Württemberg standardisiert. Die Fahrradmitnahme ist von Montag bis Freitag zwischen 6 und 9 Uhr möglich. Ansonsten ist die Fahrradmitnahme kostenlos. Dieser nationale Standard gilt mittlerweile fast bundesweit. Frühere, weitergehende Restriktionen wurden seit 2016 sukzessive aufgehoben. Derzeit ist der staatliche Standard fast vollständig umgesetzt; Sonderregelungen gelten unter anderem für die Gäubahn-ICs.
Seitens der FGB-BWs wurde aufgrund der starken Bautätigkeit der überwiegend fehlende Fahrradtransport im Schienenersatzverkehr (SEV-Busse) diskutiert. Die SEV-Verträge sehen derzeit keine Fahrradmitnahme vor und die Fahrradmitnahme ist technisch meist schwer umsetzbar. In diesem Sommer wurde dem jedoch mehr Aufmerksamkeit geschenkt. Eine weitere Frage zum Transport von Fahrrädern bei der Nutzung des Baden-Württemberg-Tickets auf Strecken in Bayern. In Bayern ist der Radtransport grundsätzlich gebührenpflichtig, die dortige Gemeinde verfolgt beim Radtransport eine andere Strategie als Baden-Württemberg. Das Thema wird noch einmal mit Bayern besprochen.
Abellio Schutzschirmverfahren
Abellio bietet Verkehrsdienstleistungen in Baden-Württemberg auf den Strecken Pforzheim / Heidelberg-Stuttgart und Mannheim-Heilbronn-Stuttgart-Tübingen an. Aufgrund hoher laufender Verluste im Deutschlandgeschäft befindet sich Abellio im Insolvenzverfahren.
Gründe für die Verluste sind unter anderem Mehrkosten durch Baumaßnahmen (zum Beispiel Schließung von Schnellstraßen im Jahr 2020), Strafen für Drittschulden oder Personalkostenerhöhungen durch mehr Freizeitausgleich. Das Verkehrsministerium führt Verhandlungen mit dem Ziel, die von Abellio betriebenen Transporte und die Arbeitsplätze zu sichern.
Fahrgastbeirat Baden-Württemberg
Der vom Land Baden-Württemberg bestellte Fahrgastbeirat für den SPNV vertritt die Interessen der SPNV-Nutzer. Er ist beratendes Gremium und stellt das Bindeglied zwischen den Fahrgästen und dem Land Baden-Württemberg als Träger des Schienennahverkehrs dar. Sie ist unabhängig und kein Organ des Staates oder der NVBW.
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Inspiriert von Landesregierung BW