Das Land hat den Tätigkeitsbericht „Kernenergiemonitoring und Strahlenschutz in Baden-Württemberg 2020“ veröffentlicht. Der Bericht stellt die Prioritäten und Schwerpunkte der Atomaufsicht dar und gibt allen Interessierten einen Überblick über die vielfältige Arbeit der Atomaufsicht.
Das Ministerium für Umwelt, Klima und Energie hat seinen Tätigkeitsbericht „Kernenergiemonitoring und Strahlenschutz in Baden-Württemberg 2020“ (PDF) veröffentlicht. Der Bericht gibt einen kompakten Überblick über die vielfältigen Aufgaben der Nuklearaufsicht und die noch offenen Themen des vergangenen Jahres.
„Transparenz schafft Akzeptanz und Vertrauen“, sagte Umweltministerin Thekla Walker. „Daher ist es mir sehr wichtig, alle Interessierten im Land über die Umsetzung der Strahlenschutz und Atomrecht im Land zu informieren und die Prioritäten und Schwerpunkte der Nuklearaufsicht offenzulegen. Die Sicherheit der Bürger steht bei unserem Handeln immer an erster Stelle. „
Zu den Schwerpunkten des vergangenen Jahres gehörten:
- die Überarbeitung von Kernkraftwerk Neckarwestheim II (GKN) unter Corona-Bedingungen,
- die Nutzung der Stilllegungs- und Abbaugenehmigung von Kernkraftwerk Philippsburg 2 (KKP), der Abbruch der Kühltürme am Standort Philippsburg,
- die Inbetriebnahme der Standorteigene Abfalllager in Philippsburg und Neckarwestheim,
- die Schließung der Kernkraftwerk Fessenheim (Frankreich)
- sowie die Festlegung von Radon-Schutzgebieten.
Neben den Tätigkeitsschwerpunkten des vergangenen Jahres stellt der Bericht die wesentlichen Ergebnisse der atomrechtlichen Überwachung von Kernkraftwerken dar und geht auch auf die anderen kerntechnischen Anlagen ein. Leser können sich auch über die Überwachung der Umweltradioaktivität, den Strahlenschutz und die Entsorgung radioaktiver Abfälle informieren.
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Inspiriert von Landesregierung BW