Beim Betrieb einer Photovoltaikanlage sind auch die steuerlichen Rahmenbedingungen zu beachten. Das Finanzministerium hat die Publikation „Steuertipp zur Energieerzeugung“ veröffentlicht.
Ob Neuerwerbung oder Erweiterung einer bestehenden Photovoltaikanlage (PV-Anlage): Wer in Privathaushalten erneuerbare Energien nutzt, leistet einen wichtigen Beitrag zum Klimaschutz. Beim Betrieb eines solchen Systems müssen jedoch auch die steuerlichen Rahmenbedingungen beachtet werden. „Von Einspeisetarifen über Vorschriften für Kleinunternehmen bis hin zu Vorsteuerabzügen – der Steuertipp veranschaulicht die relevanten Steuervorschriften anhand von Beispielen und Grafiken“, sagte der Finanzminister Gisela Splett. In der Broschüre werden auch die steuerlichen Aspekte des Kaufs und Betriebs von KWK-Anlagen vorbereitet und erläutert. „Wer zu Hause Sonnenenergie oder Biogas zur Strom- oder Wärmeerzeugung nutzt, unterstützt aktiv die Energiewende. Das Steuertipp sollte einen Beitrag zu diesen Bemühungen leisten “, sagt Splett. „Gleichzeitig setzen wir uns dafür ein, die steuerlichen Hindernisse für die Energiewende abzubauen.“ So hat Baden-Württemberg beim Bundesrat einen Antrag auf Befreiung der Einkünfte aus dem Betrieb neu gebauter kleiner Photovoltaikanlagen von der Einkommensteuer gestellt.
Zuletzt hat sich der Finanzausschuss des Bundesrates im Dezember 2020 auf Initiative von Baden-Württemberg dafür ausgesprochen, die Einnahmen aus dem Betrieb neu errichteter kleiner Photovoltaikanlagen mit einer Spitzenleistung von bis zu 10 Kilowatt (kWp) von der Einkommensteuer zu befreien. Dies würde vor allem die Bürokratie der Bürger entlasten, die sich zu Hause für eine Photovoltaikanlage entschieden haben. Diese Forderung wurde von der Bundesregierung bisher nicht aufgegriffen. Baden-Württemberg wird sich weiterhin für die Umsetzung einsetzen.
Steuertipps zur Energieerzeugung (PDF)
Finanzministerium: Veröffentlichung „Steuertipps für die Stromerzeugung“
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Inspiriert von Landesregierung BW