
Der neue Steuerratgeber für Influencer gibt einen Überblick, welche Steuerarten in Frage kommen und ob Betroffene ihre Tätigkeit dem Finanzamt melden müssen.
In den sozialen Medien gibt es immer mehr Influencer. Sie bewerben – meist gegen Geld – Produkte und Dienstleistungen von Unternehmen. Auch diese Art der Vermarktung ist ein steuerpflichtiges Geschäft. Das Finanzministerium ist daher nun eines Steuerleitfaden (PDF) für Influencer.
Finanzminister Dr. Danyal Bayaz sagte: „Influencer sind eine etablierte Berufsgruppe in der digitalen Welt. Uns ist es wichtig, diese Berufsgruppe zu erreichen. Denn auch sie müssen unter Umständen Steuern zahlen. Der neue Steuerratgeber zeigt Ihnen, was Sie beachten müssen.“
Der Steuerratgeber gibt einen Überblick, welche Steuerarten Influencer in Anspruch nehmen können und ob Betroffene ihre Tätigkeit dem Finanzamt melden müssen. Es ersetzt jedoch keine fachkundige Beratung. Wir empfehlen die Kontaktaufnahme mit einem Steuerberater.
Inspiriert von Landesregierung BW