Die Gemeinderäte erhalten eine Entschädigung für die Teilnahme an Sitzungen. Die Freibeträge, die die steuerlich abzugsfähigen Aufwendungen berücksichtigen, wurden auf Initiative Baden-Württembergs in allen Bundesländern erhöht. Dies zeigt die Wertschätzung für das kommunalpolitische Engagement.
Baden-Württemberg besteht aus 1.101 Gemeinden. In jedem von ihnen sind die Bürger in den Gemeinderäten aktiv. Sie erhalten eine Vergütung für die Teilnahme an der Sitzung, deren Höhe in der Gemeindesatzung festgelegt ist. Die Freibeträge, die die steuerlich abzugsfähigen Aufwendungen berücksichtigen, wurden auf Initiative Baden-Württembergs in allen Bundesländern erhöht.
Finanzminister Dr. Danyal Bayaz sagte: „Dies ist ein Zeichen der Wertschätzung für das lokale politische Engagement. Der Zeitaufwand für ein kommunales Mandat ist oft sehr groß, was durch die Entschädigung ohnehin nicht ausgeglichen wird. „
Schätzen Sie die Arbeit der Freiwilligen
Für Gemeinden mit bis zu 150.000 Einwohnern gilt die Regel, dass die Entschädigung für einen Gemeindeauftrag bis 250 Euro monatlich steuerfrei ist, bisher waren bis 200 Euro steuerfrei. Für größere Gemeinden erhöhen sich die Freibeträge auf bis zu 367 Euro im Monat.
Finanzminister Dr. Bayaz: „Damit würdigen wir die wichtige Arbeit der vielen Ehrenamtlichen in den kommunalen Vertretungen. Wer sich kommunalpolitisch engagiert, leistet einen Beitrag zur Demokratie und ist direkter Ansprechpartner für die Bürgerinnen und Bürger. „
Die beschlossenen Änderungen gelten ab dem 01.01.2021.
Abstufung der Befreiungen
Die Steuerbefreiung basiert formal auf zwei unterschiedlichen Regelungen. Bis zu einem Betrag von nun 250 Euro ist sie durch die Lohnsteuerrichtlinien geregelt. Für die höheren Beträge gilt in größeren Gemeinden der sogenannte Gemeinderat. Dadurch wurden die Ausnahmen wie folgt gestaffelt:
ab 2013 | ab 2021 | |||
in einer Gemeinschaft mit | monatlich | jährlich | monatlich | jährlich |
– maximal 20.000 Einwohner | 104 Euro *) | 1.248 Euro *) | 125 Euro **) | 1.500 Euro **) |
– 20.001 bis 50.000 Einwohner | 166 Euro *) | 1.992 Euro *) | 199 Euro **) | 2.388 Euro **) |
– 50.001 bis 150.000 Einwohner | 204 Euro | 2.448 Euro | 245 Euro **) | 2.940 Euro **) |
– 150.001 bis 450.000 Einwohner | 256 Euro | 3.072 Euro | 307 Euro | 3.684 Euro |
– mehr als 450.000 Einwohner | 306 Euro | 3.672 Euro | 367 Euro | 4.404 Euro |
*) mind. 200 EUR pro Monat oder 2.400 EUR pro Jahr
**) mindestens 250 Euro pro Monat oder 3.000 Euro pro Jahr
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