Wirtschaft

Steuererleichterungen für Hilfe für Flutopfer

Für Spenden an die Flutopfer in Nordrhein-Westfalen und Rheinland-Pfalz können Steuererleichterungen des Landes in Anspruch genommen werden. Dies vermeidet bürokratische Hindernisse in der Stunde der Not.

Bürger und Unternehmen im Land können Steuererleichterungen in Anspruch nehmen, wenn sie Flutopfer in den betroffenen Bundesländern unterstützen. Das Finanzministerium hat verfügt, dass die landesspezifischen Katastrophenverordnungen auch in Baden-Württemberg gelten.

Finanzminister Dr. Bayaz: „Die Opfer der Flutkatastrophe brauchen jede Art von Unterstützung. Baden-Württemberg macht es seinen Bürgern und Unternehmen daher leichter, die Opfer in den betroffenen Ländern zu unterstützen. In der Stunde der Not sollte es keine bürokratischen Hindernisse geben. „

Die steuerlichen Maßnahmen vereinfachen unter anderem den Nachweis von Spenden und die Mittelverwendung durch gemeinnützige Organisationen.

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Inspiriert von Landesregierung BW

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Sophie Müller

Sophie Müller ist eine gebürtige Stuttgarterin und erfahrene Journalistin mit Schwerpunkt Wirtschaft. Sie absolvierte ihr Studium der Journalistik und Betriebswirtschaft an der Universität Stuttgart und hat seitdem für mehrere renommierte Medienhäuser gearbeitet. Sophie ist Mitglied in der Deutschen Fachjournalisten-Assoziation und wurde für ihre eingehende Recherche und klare Sprache mehrmals ausgezeichnet. Ihre Artikel decken ein breites Spektrum an Themen ab, von der lokalen Wirtschaftsentwicklung bis hin zu globalen Finanztrends. Wenn sie nicht gerade schreibt oder recherchiert, genießt Sophie die vielfältigen kulturellen Angebote Stuttgarts und ist eine begeisterte Wanderin im Schwäbischen Wald.

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