Die baden-württembergische Weinbaubranche kann sich freuen: Ab dem 15. Juli 2024 ist die Antragstellung im Rahmen des Förderprogramms „Investitionen im Weinbau“ wieder möglich. Das Land unterstützt damit Weinbäuerinnen und Weinbauern bei zukunftsweisenden Investitionen in den Bereichen Verarbeitung und Vermarktung. Minister für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz, Peter Hauk, betont die Bedeutung des Programms für die Qualitäts- und Innovationsprozesse in der Weinbaubranche.
Das Förderprogramm umfasst die Unterstützung von Investitionen im Zusammenhang mit Fusionen, Kooperationen und Betriebserweiterungen sowie in Qualität und Innovation in der Kellerwirtschaft und Vermarktung. Der Fördersatz beträgt dabei 27 Prozent der förderfähigen Kosten. Die Bewilligung der Anträge erfolgt nach dem Eingang der vollständigen Anträge in der Reihenfolge bis zur Ausschöpfung der verfügbaren Mittel.
Weinbauern können ab dem 15. Juli 2024 die Antragsunterlagen für die Förderung von Investitionen im Weinbau abrufen und die Antragstellung beim jeweiligen Regierungspräsidium vornehmen. Änderungsanträge sind möglich, jedoch keine Erhöhung des bewilligten Förderbetrags. Das Ziel des Programms ist es, Synergieeffekte zu nutzen, die Qualität zu verbessern und neue Märkte zu erschließen.
Die Wiederaufnahme der Antragstellung im Rahmen des Förderprogramms „Investitionen im Weinbau“ bietet den Weinbauern in Baden-Württemberg eine wichtige Möglichkeit, ihre Betriebe weiterzuentwickeln und für die Zukunft zu stärken. Mit der finanziellen Unterstützung können sie Innovationen vorantreiben, die Wettbewerbsfähigkeit stärken und die Qualität ihrer Produkte verbessern.