Als neuer Bestandteil des Personalentwicklungskonzepts können jetzt Mitglieder der Justiz in Baden-Württemberg das individuelle Coaching am Arbeitsplatz nutzen. Bei psychisch schwierigen Eingriffen oder einem hohen Arbeitsvolumen kann individuelles Coaching gezielte Unterstützung bieten.
Mitglieder der Justiz in Baden-Württemberg haben jetzt die Möglichkeit, das Einzelcoaching zu nutzen. Dies gab Justizminister Guido Wolf bekannt. Das Projekt wird zunächst vor den Amtsgerichten beginnen Mannheim, Stuttgart, Tübingen und UlmWeitere Standorte folgen in Kürze. Das individuelle Coaching, das sich an Richter, Staatsanwälte und Beamte im Justizdienst richtet, ist ein neuer Bestandteil des Personalentwicklungskonzepts des Justizsystems in Baden-Württemberg.
Der Justizminister und für Europa, Guido Wolf, sagte: „Große Verantwortung, anspruchsvolle Aufgaben und manchmal belastende Aufgaben – das Justizpersonal wird wiederholt mit komplexen Situationen konfrontiert. Bei psychisch schwierigen Eingriffen oder hoher Arbeitsbelastung kann individuelles Coaching gezielte Unterstützung bieten. Die professionelle Unterstützung durch einen externen Coach ist ein vielversprechender Ansatz, um individuelle Lösungen im Arbeitsalltag zu entwickeln und zur beruflichen Entwicklung beizutragen. Das Projekt „Individuelles Coaching in der Justiz“ ist uns daher sehr wichtig. Last but not least ist es auch ein Beitrag zur Nachhaltigkeit der gesamten Justiz mit einem cleveren Personalkonzept. „“
Positives Feedback aus der Praxis auf ganzer Linie
Insbesondere Richter, Staatsanwälte und Beamte im höheren Verwaltungsdienst, im höheren Justizdienst sowie im mittleren und höheren Gerichtsvollzieher können das individuelle Coaching in der Justiz in seiner derzeitigen Form nutzen. Für das Jahr 2021 ist in der Regel ein individuelles Coaching geplant, das aus drei Einheiten zu je zwei Stunden pro Mitarbeiter besteht. Der Einsatz von Einzelcoaching ist natürlich freiwillig und anonym; Ein besonderer Anlass oder eine Begründung ist nicht erforderlich. Das jetzt umgesetzte Konzept wurde mit Richtern der Höheres Landgericht und des Landgericht Stuttgart pilotiert. Insbesondere im badischen Teil des Landes gibt es seit einigen Jahren Coaching- und Beratungsangebote für Angehörige der Justiz, die auf dem derzeitigen Stand fortgesetzt werden. Das durchweg positive Feedback aus der Praxis hat gezeigt, dass individuelles Coaching einen wichtigen Beitrag zur beruflichen Entwicklung leisten kann.
.
Inspiriert von Landesregierung BW