Eröffnung der Antragssaison 2024 für das Programm „Flächeninformation und Online-Antrag“
Am 12. März 2024 startet das Land mit der Antragssaison 2024 zum Programm „Flächeninformation und Online-Antrag“. Die Einreichungsfrist für den Gemeinsamen Antrag ist der 15. Mai 2024.
FIONA (Flächeninformation und Online-Antrag) wird am 12. März 2024 für die Beantragung des Gemeinsamen Antrags 2024 freigeschaltet. Derzeit befindet sich FIONA in einer kurzen Wartungspause zur Umstellung des Systems auf das Jahr 2024.
Im Februar erhielten Antragstellerinnen und Antragsteller des Gemeinsamen Antrags 2023 sowie alle neu registrierten Antragsteller Informationen zu den Neuerungen im Antragsjahr 2024. Dies umfasst ein Merkblatt mit wichtigen Informationen zum Gemeinsamen Antrag 2024, ein Schreiben des Ministers für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Peter Hauk zu aktuellen agrarpolitischen Themen sowie ein Informationsblatt über kostenlose Betriebsanalysen und Beratungsangebote.
Ein Informationspaket wurde speziell für Landwirtinnen und Landwirte zusammengestellt. Dieses enthält unter anderem Erläuterungen und Ausfüllhinweise zum Gemeinsamen Antrag, die Nutzcodeliste, einen Wegweiser durch FIONA, das Infoblatt FFH-Mähwiesen und die Broschüre Artenreiches Grünland.
Die Eröffnung der Antragssaison bringt sowohl für Landwirte als auch für das Landwirtschaftsministerium eine Vielzahl an Vorteilen mit sich. Landwirte erhalten frühzeitig alle Informationen, die sie für die Antragstellung benötigen, was zu einer effizienten und korrekten Abwicklung des Verfahrens führt. Das Ministerium kann durch die elektronische Abwicklung Zeit und Ressourcen sparen und somit die Bearbeitungszeiten verkürzen.
Insgesamt bietet die Eröffnung der Antragssaison 2024 allen Beteiligten eine optimale Grundlage für einen reibungslosen Ablauf und einen erfolgreichen Abschluss des Antragsprozesses.