Die Standorte für die Bezirksimpfzentren in Baden-Württemberg wurden festgelegt. Zusätzlich zu den neun zentralen Impfzentren wird es ab dem 15. Januar 2021 auch möglich sein, an rund 50 dezentralen Standorten gegen das Coronavirus zu impfen.
Am Morgen des 2. Dezember hatten die baden-württembergischen Städte, Gemeinden und Bezirke die Möglichkeit, dem Ministerium für Soziales und Integration ihre Vorschläge für geeignete Standorte zu melden. Zu diesem Zweck hatten sie einen Kriterienkatalog erhalten, um die Anforderungen an eine geeignete Immobilie beurteilen zu können. Die Entscheidung über die Standorte der Bezirksimpfzentren wurde in Zusammenarbeit mit der Landesversammlung von Baden-Württemberg, der Bezirksversammlung von Baden-Württemberg und der Gemeindeversammlung von Baden-Württemberg unter Beteiligung der jeweiligen Gemeinden getroffen.
Gesundheitsminister Manne Lucha: „Unsere Impfstrategie ist auf einem stabilen Fundament. Nach den neun zentralen Impfzentren in Freiburg, Offenburg, Karlsruhe, Heidelberg, Stuttgart (2), Rot am See, Tübingen und Ulm haben wir nun auch die Standorte für die Bezirksimpfzentren festgelegt. Diese sollten am 15. Januar 2021 betriebsbereit sein. „
Liste der Standorte der Bezirksimpfzentren in Baden-Württemberg (PDF)
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Inspiriert von Landesregierung BW