Soziales

Staat fördert Zusammenarbeit bei qualifizierten Mietspiegeln

Das Ministerium für Landesentwicklung und Wohnungsbau verlängert die Förderung der kommunalen Zusammenarbeit zur Erstellung qualifizierter Mietspiegel um ein weiteres Jahr bis Ende 2022. Qualifizierte Mietspiegel schaffen Transparenz auf den Wohnungsmärkten.

Die Förderung der kommunalen Zusammenarbeit zur Erstellung qualifizierter Mietspiegel wird um ein weiteres Jahr bis Ende 2022 verlängert. Der Minister für Landesentwicklung und Wohnungsbau des Landes Baden-Württemberg, Nicole Razavi, sagte: „Qualifizierte Mietspiegel schaffen Transparenz auf den Wohnungsmärkten. Gerade auf angespannten Wohnungsmärkten hat der Mietspiegel eine wichtige Bindungswirkung und verhindert Konflikte zwischen Vermietern einerseits und Mietern andererseits um die zulässige Miete.“

Die Förderung bietet einen Anreiz für Kooperationen zwischen Kommunen

Ein qualifizierter Mietspiegel muss nach anerkannten wissenschaftlichen Grundsätzen erstellt und von den Kommunen oder von Vertretern der Vermieter und Mieter anerkannt werden. Die Förderung bietet Städten und Kommunen einen Anreiz, gemeinsam möglichst umfassende qualifizierte Mietspiegel zu erstellen. Dadurch ergeben sich wichtige Synergieeffekte für die kooperierenden Kommunen: Sie übernehmen gemeinsam die Projektleitung, die anfallenden Kosten werden auf alle Kooperationspartner aufgeteilt und sie können die finanzielle Unterstützung des Landes in Anspruch nehmen.

Als das Förderprogramm 2018 aufgelegt wurde, war es bundesweit die erste staatliche Förderung für qualifizierte Mietspiegel. Die Förderung erfolgte auf Grundlage einer Empfehlung der Wohnungsgenossenschaft Baden-Württemberg.

Rund 20 Prozent der Bevölkerung des Landes wurden bisher erreicht

Seit 2018 wurden insgesamt 34 Projekte gefördert, an denen 173 Kommunen mitgearbeitet haben. Die Kooperationsprojekte wurden bislang mit Fördermitteln in Höhe von rund 925.000 Euro unterstützt. Die Förderung hat bereits 2,17 Millionen Einwohner des Landes und damit rund 20 Prozent der Gesamtbevölkerung Baden-Württembergs erreicht.

Kooperationsvorhaben von mindestens zwei Kommunen zur gemeinsamen Erstellung eines neuen qualifizierten Mietspiegels werden gefördert, wenn die kooperierenden Kommunen zusammen eine Bevölkerung von mindestens 10.000 Einwohnern haben.

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Bewerbungen können bis zum 31. Oktober eingereicht werden

Aufgrund der besonderen Bedeutung qualifizierter Mietspiegel in Gebieten mit angespannten Wohnungsmärkten werden Kooperationsvorhaben, bei denen mindestens eine Kommune im Geltungsbereich der Landesmietpreisbindungsverordnung liegt, mit einem erhöhten Fördersatz von 0,50 Euro je Einwohner gefördert. Außerhalb des Gebiets beträgt der Zuschuss 0,25 Euro pro Einwohner. Die Förderung ist auf maximal 40.000 Euro pro Kooperationsvorhaben begrenzt. Anträge für das Förderjahr 2022 können bis zum 31.10.2022 beim Ministerium für Landesentwicklung und Wohnungsbau eingereicht werden.

Inspiriert von Landesregierung BW

Sophie Müller

Sophie Müller ist eine gebürtige Stuttgarterin und erfahrene Journalistin mit Schwerpunkt Wirtschaft. Sie absolvierte ihr Studium der Journalistik und Betriebswirtschaft an der Universität Stuttgart und hat seitdem für mehrere renommierte Medienhäuser gearbeitet. Sophie ist Mitglied in der Deutschen Fachjournalisten-Assoziation und wurde für ihre eingehende Recherche und klare Sprache mehrmals ausgezeichnet. Ihre Artikel decken ein breites Spektrum an Themen ab, von der lokalen Wirtschaftsentwicklung bis hin zu globalen Finanztrends. Wenn sie nicht gerade schreibt oder recherchiert, genießt Sophie die vielfältigen kulturellen Angebote Stuttgarts und ist eine begeisterte Wanderin im Schwäbischen Wald.

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