Soziales

Staat fördert Wohngemeinschaften mit ambulanter Betreuung

Mit dem Förderprogramm „Gemeinsam unterstützt und betreut das Wohnen 2020/2021“ fördert das Land in diesem Jahr erstmals den Aufbau von 19 ambulant betreuten Wohngemeinschaften. Ziel ist es, Menschen mit Pflegebedürftigkeit und Menschen mit Behinderungen zu ermöglichen, selbst zu entscheiden, wo und mit wem sie leben wollen.

„Die meisten Menschen möchten auch bei steigendem Betreuungs- und Pflegebedarf in der gleichen Nachbarschaft und im gleichen persönlichen Umfeld leben können. Gleichzeitig wünschen sich viele Menschen mit Behinderung auch anbieterverantwortliche oder eigenverantwortliche Lebensformen, wenn sie die Wahl haben und die notwendige Unterstützung erhalten“, so Sozialministerin Manne Lucha. Mit dem Förderprogramm „Gemeinsam unterstützen und sorgen wir für das Wohnen 2020/2021“ Das Ministerium für Soziales, Gesundheit und Integration fördert in diesem Jahr erstmals den Aufbau von 19 ambulanten Pflegegemeinschaften im Land mit insgesamt 8.610.000 Euro. „Auf diese Weise werden für 166 Menschen – viele davon in kleinen Gemeinden – neue Wohnangebote geschaffen, damit die Bewohner in ihrer gewohnten Umgebung bleiben können“, sagte die Ministerin.

Neue Formen des gemeinschaftlichen Zusammenlebens ausprobieren

„Eine unserer zentralen Herausforderungen für die kommenden Jahre ist es, den Zusammenhalt in den Quartieren, Kreisen und Dörfern unseres Landes zu stärken und neue Formen des kommunalen Zusammenlebens zu erproben“, sagte Lucha. Dies gilt insbesondere vor dem Hintergrund des demografischen Wandels. „Der Übereinkommen der Vereinten Nationen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen (UN) und das Bundesbeteiligungsgesetz auch der Landesregierung einen klaren Auftrag erteilen. Menschen mit Behinderungen müssen wie andere Menschen das Recht haben, zu wählen, wo sie leben und mit wem sie zusammenleben möchten. Niemand soll dazu verpflichtet werden, in besonderen Wohnformen zu leben“, sagte die Ministerin.

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All diese Aspekte hat sich das Förderprogramm „Gemeinsam unterstützen und betreuen für das Wohnen 2020/2021“ des Ministeriums für Soziales, Gesundheit und Integration angenommen. Mit dem Geld soll die Schaffung ambulanter Wohngemeinschaften für volljährige Menschen mit Betreuungs- und Pflegebedarf sowie für Menschen mit Behinderungen in Mietwohnungen gefördert werden. Gleichzeitig werden die zukünftigen Bewohner durch niedrigere Mietkosten entsprechend entlastet. Das Ministerium für Soziales, Gesundheit und Integration unterstützt insgesamt 19 Wohngemeinschaften bei der ambulanten Versorgung. Es gibt 14 Wohngemeinschaften für Menschen mit Unterstützungs- und Pflegebedarf, drei Wohngemeinschaften für Menschen mit Behinderung und zwei Wohngemeinschaften, die beide Gruppen umfassen.

Beratung durch einen Fachbeirat

Das Ministerium für Soziales, Gesundheit und Integration wurde bei der diesjährigen Programmentscheidung von einem Fachbeirat beraten. Sie waren in diesem Staatlicher Behindertenbeauftragter sowie Vertreter der kommunalen Landesverbände, der Liga der Liberalen Wohlfahrt in Baden-Württemberg, des Seniorenbeirat der Provinz, das Architektenkammer Baden-Württemberg, das Fachstelle für ambulant betreute Wohnformen ebenso wie Verband baden-württembergischer Wohnungs- und Immobilienunternehmen vertreten.

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Inspiriert von Landesregierung BW

Sophie Müller

Sophie Müller ist eine gebürtige Stuttgarterin und erfahrene Journalistin mit Schwerpunkt Wirtschaft. Sie absolvierte ihr Studium der Journalistik und Betriebswirtschaft an der Universität Stuttgart und hat seitdem für mehrere renommierte Medienhäuser gearbeitet. Sophie ist Mitglied in der Deutschen Fachjournalisten-Assoziation und wurde für ihre eingehende Recherche und klare Sprache mehrmals ausgezeichnet. Ihre Artikel decken ein breites Spektrum an Themen ab, von der lokalen Wirtschaftsentwicklung bis hin zu globalen Finanztrends. Wenn sie nicht gerade schreibt oder recherchiert, genießt Sophie die vielfältigen kulturellen Angebote Stuttgarts und ist eine begeisterte Wanderin im Schwäbischen Wald.

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