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Staat fördert Sanierung und Erhaltung von 68 Kulturdenkmälern

Das Land unterstützt den Erhalt von 68 Kulturdenkmälern mit 5,3 Millionen Euro. Rund 39,7 Prozent der Bewilligungen entfallen auf Projekte privater Bauherren, 38,2 Prozent auf Kirchen und 22,1 Prozent auf Kommunen.

Das Ministerium für Landesentwicklung und Wohnungsbau hat insgesamt 5,3 Millionen Euro für den Erhalt und die Sanierung von 68 Kulturdenkmälern in Baden-Württemberg freigegeben. Diese werden aus vom baden-württembergischen Landtag bewilligten Landesmitteln finanziert. Der Großteil der Finanzierung stammt aus den Erlösen der Staatlichen Toto-Lotto GmbH Baden-Württemberg.

„Nichts prägt das Gesicht unserer Dörfer und Städte so sehr wie ihre Gebäude. Sie berichten aus den unterschiedlichsten Zeiten und schaffen so Identität und Heimat. Dank einer Vielzahl engagierter Denkmalpfleger kann unser kulturelles Erbe auch für künftige Generationen erhalten werden“, sagte der Minister für Landesentwicklung und Wohnungsbau, Nicole Razavi.

Im Rahmen dieser ersten Tranche des Denkmalförderprogramms 2022 gingen rund 39,7 Prozent der Bewilligungen an Projekte privater Eigentümer, 38,2 Prozent an Projekte von Kirchen und 22,1 Prozent an Projekte von Kommunen.

Der Staat fördert kirchliche, kommunale und private Projekte

Beispielsweise die Außensanierung der Nordseite und des Chores der Evangelischen Kirche in Stuttgart-Bad Cannstatt mit 257.900 Euro, die Außensanierung des Natursteinmauerwerks der Kapelle St. Gangolf in Bühlertann mit 26.910 Euro, die Instandsetzung der Fassade und Turmdach der Evangelischen Kirche in Eisingen sollen mit 55.490 Euro gefördert werden, die Inneninstandsetzung der katholischen Pfarrkirche St. Borromäus in Bühl mit 76.720 Euro, die Restaurierung der Zinnen an der Südseite der evangelischen Marienkirche in Bühl Reutlingen mit 37.300 Euro und die Innenrenovierung der Kirche St. Blasius in Ehingen mit 126.140 Euro.

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Auch kommunale Maßnahmen sind in dieser ersten Tranche enthalten. Beispielsweise 473.470 Euro für die Sanierung einzelner Kaskadenbecken am Friedrichsplatz in Mannheim, 216.230 Euro für die Gesamtinstandsetzung der Kapelle im Bergfriedhof in Karlsruhe-Durlach, 48.900 Euro für die Südfassadeninstandsetzung und Dacherhaltungsarbeiten in der Hauptstätter Straße in Stuttgart und für Sicherung, Konservierung, Instandsetzung, Rekonstruktion von Elementen der Bauzeit an Fassaden, Treppenhäusern, Fenstern und Türen in der Vatikansiedlung in Stuttgart 44.310 Euro.

Auch private Projekte erhalten Zuschüsse, zum Beispiel für die Innensanierung und Restaurierung eines Bauernhauses in Elzach-Yach, für die Komplettsanierung eines Wohnhauses in Schriesheim, für die Sanierung der straßenseitigen Fassaden eines Mehrfamilienhauses in Mannheim , für die Gesamtsanierung zweier historischer Gebäude in Wertheim, für die Sanierung des Dachmittelteils der Burg- und Schlossanlage in Krautheim, für den Umbau und die Instandsetzung des Wohnhauses des ehemaligen Gasthofes Lamm in Bissingen an der Teck und für die Renovierung eines kleinen Bauernhauses in Deggenhausertal-Untersiggingen.

Der Staat sponsert Denkmäler seit über 40 Jahren

Als eines von wenigen Bundesländern unterstützt Baden-Württemberg seit über 40 Jahren Denkmaleigentümer bei der Erhaltung ihrer Denkmäler. Im Rahmen des zur Verfügung stehenden Budgets können private Antragsteller für Maßnahmen an ihrem Kulturdenkmal 50 Prozent der denkmalbedingten Mehraufwendungen gefördert werden, Kirchen und Kommunen 33 Prozent. Ein Rechtsanspruch auf eine Förderung besteht nicht. Über die Einrichtung des Förderprogramms und die zu fördernden Maßnahmen entscheidet das Ministerium für Landesentwicklung und Wohnungsbau. Das Denkmalförderprogramm wird aus Landesmitteln finanziert, die vom Landtag Baden-Württemberg bewilligt wurden. Der Großteil der Finanzierung stammt aus den Erlösen der Staatlichen Toto-Lotto GmbH Baden-Württemberg.

Anträge auf Förderung aus Landesdenkmalmitteln können landesweit an die gestellt werden Landesamt für Denkmalpflege im Regierungspräsidium Stuttgart beurteilt werden. Darüber hinaus ist auch die Erhaltung von Bau- und Kulturdenkmälern unter bestimmten Voraussetzungen steuerbegünstigt.

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Denkmalförderprogramm 2022: erste Tranche (PDF)

Inspiriert von Landesregierung BW

Sophie Müller

Sophie Müller ist eine gebürtige Stuttgarterin und erfahrene Journalistin mit Schwerpunkt Wirtschaft. Sie absolvierte ihr Studium der Journalistik und Betriebswirtschaft an der Universität Stuttgart und hat seitdem für mehrere renommierte Medienhäuser gearbeitet. Sophie ist Mitglied in der Deutschen Fachjournalisten-Assoziation und wurde für ihre eingehende Recherche und klare Sprache mehrmals ausgezeichnet. Ihre Artikel decken ein breites Spektrum an Themen ab, von der lokalen Wirtschaftsentwicklung bis hin zu globalen Finanztrends. Wenn sie nicht gerade schreibt oder recherchiert, genießt Sophie die vielfältigen kulturellen Angebote Stuttgarts und ist eine begeisterte Wanderin im Schwäbischen Wald.

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