Mit einem Sofortprogramm zur Verbesserung der Schwimmfähigkeit fördert das Land Schwimmanfängerkurse für Kinder mit 900.000 Euro. Damit wird dem erhöhten Bedarf an Schwimmkursen Rechnung getragen, der durch die coronabedingte Schließung von Schwimm- und Hallenbädern entstanden ist.
Durch die coronabedingte Schließung der Schwimm- und Hallenbäder ist der ohnehin schon große Bedarf an Schwimmkursen deutlich gestiegen. Nach Schätzungen der baden-württembergischen Schwimmverbände haben seit Beginn der Corona-Pandemie vor 14 Monaten im Land rund 100.000 Kinder nicht oder nicht sicher schwimmen gelernt. Alle Anbieter haben lange Wartelisten für Anfänger-Schwimmkurse. Das Ministerium für Kultur, Jugend und Sport hat sich deshalb mit den beiden Schwimmverbänden und DLRG-Landesverbänden in Baden-Württemberg zusammengeschlossen „Coronabedingtes Sofortprogramm zur Verbesserung der Schwimmfähigkeit“ eingeleitet. Dieses begrenzte Programm soll der gestiegenen Nachfrage gerecht werden; das Programmvolumen beträgt 900.000 Euro.
„Aufgrund der Pandemie durften selbst unsere Jüngsten die Bäder lange Zeit nicht benutzen. Deshalb war es vielen einfach nicht möglich, sicher schwimmen zu lernen oder sich an das Wasser zu gewöhnen“, sagt Theresa Schopper, Ministerin für Kultur, Jugend und Sport, und ergänzt: „Schwimmen gehört zu den Grundfertigkeiten jedes Kindes. Damit diejenigen, die durch Corona am Schwimmenlernen gehindert wurden, den Spaß im Wasser sicher genießen können, fördern wir gemeinsam mit unseren Partnern Schwimmkurse mit einem Sofortprogramm. „
Bewerbungen sind ab dem 21. Juni möglich
Anträge können von Schwimmvereinen, lokalen DLRG-Gruppen und privaten Anbietern mit Sitz in Baden-Württemberg gestellt werden. Das Programm wird von einem Konsortium aus den DLRG-Landesverbänden und den beiden baden-württembergischen Schwimmverbänden umgesetzt. Damit ist sichergestellt, dass alle Schwimmkursanbieter zu gleichen Konditionen bezuschusst werden. Ab dem 21. Juni können Bewerbungen nur noch über das Internetportal eingereicht werden. Diese ist für Bewerbungen vom 21. Juni bis 30. November 2021 freigeschaltet. Eine nachträgliche Förderung bereits begonnener Studiengänge ist nicht möglich. Die Dauer der Schwimmkurse muss bis zum 31. Dezember 2021 abgeschlossen sein.
Gefördert werden Anfängerkurse mit einer Gruppengröße von mindestens sechs bis maximal elf Kindern bis einschließlich 13 Jahren. Die Gesamtdauer eines Schwimmkurses muss mindestens 600 Minuten betragen. Die Qualität der Kurse ist eine wichtige Voraussetzung. Daher können nur Schwimmlehrer mit einer anerkannten Ausbildung in der Schwimmausbildung die Kurse leiten. Zudem müssen diese inhaltlich die Stufen eins und zwei (Wassergewöhnung und Schwimmgrundkenntnisse) der „Empfehlungen für den Schwimmunterricht in der Schule“ widerspiegeln.
Echter Anreiz für Anfänger-Schwimmkurse
Jeder Kurs wird mit einer Pauschale von 200 Euro gefördert. Kann ein Schwimmkurs nur durch Anmietung von Schwimmflächen durchgeführt werden, können diese Kosten mit bis zu 200 Euro pro Kurs bezuschusst werden. Damit sollen die Elternbeiträge stabil bleiben. Die maximale Fördersumme beträgt 400 Euro pro Kurs. Bei der Durchführung der Schwimmkurse gelten die Bestimmungen der jeweils gültigen Corona-Verordnung ebenso wie Corona-Verordnung Bäder und Saunen beobachtet werden. „Ich freue mich, dass wir mit der Bezuschussung der Schwimmkurse einen echten Anreiz geschaffen haben, möglichst schnell nach Öffnung der Bäder eine große Zahl von Anfänger-Schwimmkursen zu ermöglichen“, sagt Minister Schopper.
„Da nicht mit allem Geld der Welt unseren Kindern das Schwimmen beigebracht wird, ist die Verfügbarkeit von Wasserflächen – insbesondere der Hallenbäder und Lehrbäder – auch in den Sommermonaten die wesentliche Voraussetzung für den Erfolg des Projekts“, sagt Emanuel Vailakis , Geschäftsführer von Württembergischer Schwimmverband. Das Kultusministerium schrieb an die Lokale Regionalverbände Daher wurde beworben, dass die Gemeinden in den Ferien ihre Schwimmbäder für zusätzliche Schwimmanfängerkurse geöffnet halten.
Corona-bedingtes Sofortprogramm zur Verbesserung der Schwimmfähigkeit
.
Inspiriert von Landesregierung BW