Die Sonderinnenministerkonferenz hat kürzlich die Aktion „Streife im Netz“ als wichtigen Schutzmechanismus für Amts- und Mandatsträger vor den anstehenden Kommunal- und Europawahlen beschlossen. Die Polizei hat im Zuge dieser Aktion die Profile von 226 Personen und politischen Institutionen im Internet durchforstet und dabei 22 strafbare Hasspostings identifiziert.
In einer Zeit, in der Hass und Hetze im Internet zunehmen und sogar zu realen Gewalttaten führen können, ist es wichtig, Maßnahmen zu ergreifen, um Amts- und Mandatsträger sowie Wahlkandidaten vor solchen Angriffen zu schützen. Die „Streife im Netz“ ist ein wichtiger Schritt in diese Richtung und zeigt, dass das Internet kein rechtsfreier Raum ist.
Die Task Force gegen Hass und Hetze, die vom Kabinettsausschuss „Entschlossen gegen Hass und Hetze“ unter Vorsitz von Innenminister Thomas Strobl ins Leben gerufen wurde, setzt mit dieser Aktion ein deutliches Signal an potenzielle Täter, dass auch im digitalen Raum die Polizei präsent ist und Straftaten konsequent verfolgt werden.
Die steigenden Fallzahlen von Hasskriminalität im Internet zeigen, dass dringender Handlungsbedarf besteht. Von 321 Fällen im Jahr 2019 stieg die Zahl auf 699 Fälle im Jahr 2023 an, was eine alarmierende Zunahme darstellt. Es ist daher entscheidend, dass Präventionsangebote für politisch engagierte Bürgerinnen und Bürger ausgebaut und gleichzeitig die Strafverfolgung gegen Hasskriminalität verstärkt wird.
Die Aktion „Streife im Netz“ ist daher nicht nur ein wichtiger Schritt im Kampf gegen Hass und Hetze im Internet, sondern auch ein Signal an die Öffentlichkeit, dass die Sicherheit und Integrität unserer demokratischen Prozesse ernst genommen werden. Dies ist besonders in Zeiten von zunehmendem Extremismus und Radikalisierung von großer Bedeutung.