Ländlicher Raum

Sehr wenige gentechnisch veränderte Zutaten in Lebensmitteln

Die Jahresbilanz der Lebensmittelüberwachung 2021 zu gentechnischen Untersuchungen in Lebensmitteln zeigt, dass es hierzulande noch sehr wenige gentechnisch veränderte Zutaten in Lebensmitteln gibt.

„Die Lebensmittelüberwachung in Baden-Württemberg hat auch 2021 wieder viele Lebensmittel unterschiedlichster Herkunft beprobt und auf gentechnisch veränderte Bestandteile untersucht. Damit gelten für die Verbraucher nach wie vor die guten Nachrichten der vergangenen Jahre. Auch 2021 gab es nur sehr wenige gentechnische Entdeckungen in unseren Lebensmitteln“, sagte die Ministerin für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz, Peter Hukanlässlich der Veröffentlichung von Untersuchungsergebnisse von Chemisches und Veterinäruntersuchungsamt (CVUA) Freiburg zu gentechnisch veränderten Zutaten in Lebensmitteln im Jahr 2021.

Im Jahr 2021 untersuchte das Chemische und Veterinäruntersuchungsamt Freiburg insgesamt 572 Lebensmittelproben auf gentechnisch veränderte Bestandteile. Die Lebensmittel wurden auf allen Produktions- und Handelsstufen beprobt und decken das gesamte Lebensmittelspektrum ab. In insgesamt 28 Proben (4,9 Prozent) fand das Labor gentechnisch veränderte Bestandteile. Der Anteil positiver Proben bleibt somit gleich Niveau des Vorjahres. „Die positiven Einzelbefunde und die Befunde im Spurenbereich zeigen, dass unsere Stichproben weiterhin notwendig sind, um die Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften zur Zulassung und Kennzeichnung zu prüfen. In Baden-Württemberg werden wir Lebensmittel daher weiterhin umfassend und risikoorientiert auf mögliche gentechnische Veränderungen untersuchen“, betonte Minister Hauk.

Kein Anbau gentechnisch veränderter Pflanzen im Land

Gentechnisch veränderte Pflanzen werden in Baden-Württemberg nicht angebaut. Auf dem globalisierten Weltmarkt ist jedoch nicht auszuschließen, dass importierte Lebensmittel gentechnisch veränderte Bestandteile enthalten. Damit keine illegale Gentechnik in die Lebensmittel der Verbraucher in Baden-Württemberg gelangt, wird dies regelmäßig risikoorientiert von den Lebensmittelüberwachungsbehörden überprüft.

„Jeder, der Produkte mit dem Gütezeichen Baden-Württemberg (QZBW) kauft, erhält hochwertige und gentechnikfreie Produkte mit garantierter Herkunft. Seit 2019 ist das Standard „Ohne Gentechnik“ Pflichtbestandteil für alle mit dem QZBW ausgezeichneten Produkte“, empfiehlt Minister Hauk.

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Europäisches Zulassungsverfahren mit Sicherheitsbewertung

Gentechnisch veränderte Organismen dürfen nur dann in Lebensmitteln enthalten sein, wenn sie Europäisches Zulassungsverfahren mit Sicherheitsbewertung erfolgreich bestanden haben. Liegt der Anteil an zugelassenen, gentechnisch veränderten Organismen in einem Lebensmittel oder einer Zutat über 0,9 Prozent, muss dies gekennzeichnet werden. Bei einem Anteil von bis zu 0,9 Prozent kann auf eine Kennzeichnung verzichtet werden, wenn die Ursache dieses Anteils zufällig oder technisch unvermeidbar war.

Nicht zugelassene gentechnische Veränderungen waren 2021 in zwei Proben nachweisbar: in Reisnudeln und in grüner Papaya (Gemüse-Papaya) aus dem asiatischen Handel. Die höchsten Einzelgehalte an zugelassenem gentechnisch verändertem Soja wurden in einem Sojaproteinkonzentrat mit 0,36 Prozent und in einem Tofuprodukt mit 0,21 Prozent gefunden. Die anderen positiven Proben waren Hinweise auf zugelassene gentechnisch veränderte Pflanzen in sehr geringen Spuren von weniger als 0,1 Prozent, insbesondere Sojabohnen. In einer Probe Popcornmais und einer Probe Maischips waren Spuren von unter 0,1 Prozent zugelassenem gentechnisch verändertem Mais nachweisbar. In keinem der anderen Lebensmittel auf Maisbasis wurde gentechnisch veränderter Mais gefunden. Wie in den Vorjahren wurde auch in diesem Jahr die Kennzeichnungsgrenze von 0,9 Prozent für zugelassene, gentechnisch veränderte Pflanzen nicht überschritten. Im Pollengehalt eines konventionellen Importhonigs war gentechnisch verändertes Soja nachweisbar; Allerdings nur in sehr geringen Spuren, so dass auch dies keine Kennzeichnungspflicht nach sich zog.

„GVO-frei“-Standard

Lebensmittel, die mit „Ohne Gentechnik“ gekennzeichnet sind, dürfen weder selbst gentechnisch veränderte Organismen (GVO) sein, noch diese enthalten oder daraus hergestellt sein. Außerdem dürfen bei der Herstellung keine durch GVO hergestellten Bestandteile verwendet worden sein. Lebensmittel tierischen Ursprungs wie Fleisch, Milch oder Eier sowie Lebensmittel, die tierische Produkte enthalten, dürfen das „Ohne Gentechnik“-Siegel nur tragen, wenn die Tiere selbst innerhalb eines engen Zeitraums nicht mit gentechnisch veränderten Futtermitteln gefüttert wurden.

Siehe auch  Zoomex

Chemisches und Veterinäruntersuchungsamt Freiburg: Gentechnik und Lebensmittel 2021 – Ergebnisse aus Baden-Württemberg liegen jetzt vor

Ministerium für Ernährung, ländliche Räume und Verbraucherschutz: Sichere Lebensmittel – vom Feld bis auf den Teller

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Inspiriert von Landesregierung BW

Sophie Müller

Sophie Müller ist eine gebürtige Stuttgarterin und erfahrene Journalistin mit Schwerpunkt Wirtschaft. Sie absolvierte ihr Studium der Journalistik und Betriebswirtschaft an der Universität Stuttgart und hat seitdem für mehrere renommierte Medienhäuser gearbeitet. Sophie ist Mitglied in der Deutschen Fachjournalisten-Assoziation und wurde für ihre eingehende Recherche und klare Sprache mehrmals ausgezeichnet. Ihre Artikel decken ein breites Spektrum an Themen ab, von der lokalen Wirtschaftsentwicklung bis hin zu globalen Finanztrends. Wenn sie nicht gerade schreibt oder recherchiert, genießt Sophie die vielfältigen kulturellen Angebote Stuttgarts und ist eine begeisterte Wanderin im Schwäbischen Wald.

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