Sebastian Kölsch wurde zum neuen Vorsitzenden des Landeselternbeirats gewählt. Kultusministerin Theresa Schopper gratuliert ihm zu seiner Wahl: „Die Herausforderungen an das Bildungswesen sind groß. Umso wichtiger ist die konstruktive Begleitung durch das Beratungsgremium der Eltern. Wir benötigen für unsere Arbeit einen vielfältigen Blick auf Schule und Unterricht. Die Sicht der Eltern ist dabei ein wichtiger Beitrag.“
Dem neu gewählten Vorstand gehören neben Sebastian Kölsch als stellvertretende Vorsitzende Peter Buchmann, Erika Macan und Manja Reinholdt an. In das Amt des Schriftführers wurde Christoph Staib gewählt. Kassenwart und stellvertretender Kassenwart des 20. Landeselternbeirats sind Bernd Oberhäußer und Friedhelm Biene.
34 Elternvertreterinnen und Elternvertretern
Der Landeselternbeirat vertritt die Belange und Interessen der Eltern auf Landesebene und berät das Kultusministerium in bildungspolitischen Angelegenheiten. Er kann dem Kultusministerium darüber hinaus Vorschläge und Anregungen unterbreiten. Der Landeselternbeirat besteht in der 20. Amtszeit aus insgesamt 34 Elternvertreterinnen und Elternvertretern, die sich als ordentliche Mitglieder mindestens elf Mal im Jahr in gemeinsamen Sitzungen beraten. Aus den vier Regierungsbezirken wurden für die verschiedenen Schularten jeweils Vertreterinnen oder Vertreter der Elternschaft in den Landeselternbeirat gewählt. Die Schulen in freier Trägerschaft sind mit zwei Vertreterinnen bzw. Vertretern im Landeselternbeirat vertreten.
Der Landeselternbeirat ist in seiner Funktion als Beratungsgremium des Kultusministeriums in § 60 des Schulgesetzes verankert. Die Mitglieder wurden Ende Januar beziehungsweise Anfang Februar 2023 in den vier Regierungsbezirken gewählt. Die Amtszeit des 20. Landeselternbeirats hat am 1. April 2023 begonnen und dauert drei Jahre. Die erste Sitzung des 20. Landeselternbeirats fand am 19. April 2023 unter Leitung des bisherigen Vorsitzenden, Michael Mittelstaedt, statt. Das Wochenende vom 21. bis 23. April 2023 hat das Beratungsgremium für eine Klausurtagung genutzt. Die Geschäftsordnung des Landeselternbeirats sieht vor, dass diese der Wahl des neuen Vorstands vorausgehen muss.
Inspiriert von Landesregierung BW