Rund 81 Millionen Euro investiert das Land aus den Einnahmen aus der Wasserentnahme und der Wassernutzungsgebühr in die Landesgewässer. Die Zweckbindung der Einnahmen ermöglicht verlässliche Investitionen in den Hochwasserschutz und die Gewässerökologie im Land.
Die Landesgewässer erhalten in diesem Jahr von den vier Regierungspräsidien rund 81 Millionen Euro zusätzliche Landesmittel zur Verbesserung der Wasserversorgung Hochwasserschutz und für gewässerökologische Maßnahmen an Gewässern erster Ordnung. Die Mittel für diese Baumaßnahmen stammen aus den Einnahmen aus der Wasserentnahme- und Wassernutzungsgebühr, die zweckgebunden für die wasserwirtschaftlichen und wasserökologischen Belange des Landes bestimmt sind.
„Sicherer Hochwasserschutz oder ein guter Wasserqualität oft nur mit umfangreichen und mehrjährigen Maßnahmen zu erreichen. Damit wir diese wichtigen Investitionen zum Schutz von Mensch und Natur verlässlich tätigen können, brauchen wir eine solide finanzielle Basis. Das garantiert uns die Zweckbindung der Wasserentnahme- und Wassernutzungsgebühr“, so der Umweltstaatssekretär André Baumann.
Rund 50 Millionen Euro für den Hochwasserschutz
Über 60 Prozent – rund 50 Millionen Euro – der zusätzlichen Landesmittel fließen in diesem Jahr in Hochwasserschutzmaßnahmen und sorgen unter anderem dafür, dass die Maßnahmen der Integriertes Rheinprogramm (IRP) kann wie geplant fortgesetzt werden. Insgesamt stehen dem IRP in diesem Jahr rund 7,6 Millionen Euro zur Verfügung, um den vor dem Oberrheinausbau bestehenden Hochwasserschutz unterhalb der Staustufe Iffezheim wiederherzustellen. Neben dem Land spielt auch der Bund eine zentrale Rolle bei der Finanzierung der dafür notwendigen Hochwasserrückhalteräume.
Knapp 17 Millionen Euro stehen für landeseigene Hochwasserschutzdämme zur Verfügung. Diese sollen für vorrangige Maßnahmen in den Landkreisen Karlsruhe und Freiburg genutzt werden. Rund 13,9 Millionen Euro zusätzliche Landesmittel sind in diesem Jahr für den technischen Hochwasserschutz vorgesehen. Unter anderem werden die Planungen für die Hochwasserschutzmaßnahmen in Nürtingen sowie die Hochwasserschutzmaßnahmen in Neckartailfingen, Neckartenzlingen und Wendlingen (Landkreis Stuttgart) vorangetrieben.
Ein Viertel der Mittel für gewässerökologische Maßnahmen
Zu den Zielen von Wasserrahmenrichtlinie Dafür werden rund 19,3 Millionen Euro für gewässerökologische Maßnahmen aufgewendet. Das Landesprogramm „Agile Iller“ im Regierungsbezirk Tübingen. Auch im Regierungsbezirk Stuttgart wird die Jagst im Rahmen der 2026 in Ellwangen stattfindenden Landesgartenschau naturnah ausgebaut.
Weitere Mittel werden den Landeswasserkörpern für andere Fachaufgaben zur Verfügung gestellt: zum Beispiel für die Anschaffung von Maschinen und Geräten oder die Sanierung wasserwirtschaftlicher Bauwerke.
Neben dem Hochwasserschutz und ökologischen Maßnahmen an Gewässern sogenannter erster Ordnung unterstützt das Land die Kommunen auch mit entsprechenden Maßnahmen an Gewässern zweiter Ordnung. Dafür stehen im Jahr 2022 Haushaltsmittel von rund 48 Millionen Euro zur Verfügung. Insgesamt knapp 129 Millionen Euro sind in diesem Jahr für Baumaßnahmen an größeren und kleineren Gewässern im Land vorgesehen.
Ministerium für Umwelt, Klima und Energie: GewässerökologieMinisterium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft: Hochwasserrisikomanagement in Baden-Württemberg Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft: Integriertes Rheinprogramm (IRP)
Inspiriert von Landesregierung BW