Im Rahmen des Investitionspakts Sportstätten werden die Sanierung und Erweiterung kommunaler Sportstätten in Stadterneuerungsgebieten mit rund 25,5 Millionen Euro gefördert. Ministerin Nicole Razavi betonte in diesem Zusammenhang, dass Sportstätten Orte der sozialen Integration sind und dem Sport und damit den Menschen ein Zuhause bieten.
Mit rund 25,5 Millionen Euro Fördermitteln von Bund und Ländern fördert das Ministerium für Landesentwicklung und Wohnungsbau in diesem Jahr die Sanierung und den Ausbau kommunaler Sportstätten im Land. Minister teilte dies mit Nicole Razavi am 14. Juli 2022 in Stuttgart. Insgesamt 38 Sportstätten werden im Rahmen des gefördert Investitionspakt Sportstätten (IVS)darunter 23 neue und 15 laufende Maßnahmen.
„Sport ist viel mehr als nur Bewegung“, sagt Ministerin Nicole Razavi: „Sport ist auch Begegnung, Gesundheit, Engagement und Leidenschaft. Sport bringt Menschen aus allen Altersgruppen und Gesellschaftsschichten zusammen. Hier wird die Gemeinschaft wirklich lebendig.“ Dementsprechend sind die Sportstätten im Land mehr als nur ein Dach über dem Kopf oder Wasser im Schwimmbad: „Sportstätten sind Orte der sozialen Integration, sie bieten dem Sport und damit den Menschen ein Zuhause.“ Zugang haben nur die wenigsten Sportvereine im Land Deshalb sind kommunale Sportanlagen so wichtig: Unser Schul-, Vereins- und Breitensport sind gleichermaßen auf gute kommunale Turnhallen, Liegewiesen und Schwimmbäder angewiesen, deren Förderung daher eine wichtige Ergänzung zu unserer bewährten Stadtentwicklung ist Förderprogramme“, sagte der Minister.
Die Mittel sind gefragt
Die Förderung erfolgt im Rahmen des Bund-Länder-Investitionspakts für Sportstätten (IVS). Einen Antrag stellen können Kommunen, die in das Städtebauförderprogramm des Landes aufgenommen sind. Voraussetzung ist, dass sich die Sportstätten in einem Stadterneuerungsgebiet befinden oder diesem Zweck dienen. Bis zum Ende der Bewerbungsfrist gingen beim Ministerium für Landesentwicklung und Wohnungsbau insgesamt 92 Bewerbungen der Städte und Gemeinden des Landes ein.
Die Mittel sind begehrt: Das Programm ist in diesem Jahr mehr als dreieinhalbfach überzeichnet. „Sportstätten sind noch immer besonders häufig vom Sanierungsstau betroffen und der Bedarf in den Kommunen ist groß. Mit der Förderung setzen wir wichtige Impulse für eine nachhaltige Stadtentwicklung“, sagte Ministerin Nicole Razavi.
Sanierung und Erweiterung werden gefördert
Gefördert werden die Sanierung und Erweiterung sowie in Ausnahmefällen der Ersatz neuer Sportstätten und Anlagen, die überwiegend der Ausübung des Sports dienen. Dazu gehören auch Frei- und Hallenbäder, die für den Schul-, Vereins- und Breitensport genutzt werden und sich in kommunalem Eigentum befinden. Ausgenommen sind Spa- und Erlebnisbäder. Wichtig ist, dass die Projekte so schnell wie möglich umgesetzt werden. Die Bewilligungsfrist läuft bis zum 30. April 2026.
„Baulich gut ausgestattete und barrierefreie Sportstätten sind im Rahmen der Daseinsvorsorge unverzichtbar. Ich freue mich sehr, dass wir die Kommunen bei der Sanierung und Weiterentwicklung ihrer Anlagen unterstützen können“, sagte der Minister. Der Bund stellt 2022 rund 13,9 Millionen Euro bereit, das Land ergänzt diese Mittel um weitere 11,6 Millionen Euro.
Ministerium für Landesentwicklung und Wohnungsbau: Investitionspakt zur Förderung von Sportstätten
Alphabetische Programmliste Stadterneuerung 2022 (PDF)
Liste der Programme zur Stadterneuerung 2022 nach Stadtteilen (PDF)
Inspiriert von Landesregierung BW