![Restriktionszonen gegen Afrikanische Schweinepest errichtet](/wp-content/uploads/Restriktionszonen-gegen-Afrikanische-Schweinepest-in-Mannheim-und-Rhein-Neckar-Kreis-eingerichtet-780x470.jpg)
Die Afrikanische Schweinepest stellt nach wie vor ein ernsthaftes Risiko für die Tierbestände in Baden-Württemberg dar. Aufgrund der vermehrten Ausbrüche in den benachbarten Bundesländern Hessen und Rheinland-Pfalz hat die Landesregierung entschieden, Restriktionszonen in der Stadt Mannheim und im Rhein-Neckar-Kreis zu errichten. Diese Maßnahme dient der Eindämmung und Bekämpfung der Tierseuche bei Schweinen.
Die Einrichtung der Sperrzonen I und II beinhaltet umfangreiche Schutzmaßnahmen für Wildschweine und Hausschweinebetriebe. Jagdverbote, Untersuchungen von Wildschweinen, Einschränkungen der landwirtschaftlichen Nutzung sowie verstärkte Biosicherheitsmaßnahmen sind nur einige der Maßnahmen, um die Ausbreitung der Afrikanischen Schweinepest zu verhindern.
Zusätzlich zu den Restriktionszonen hat das Ministerium für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz bereits umfangreiche Maßnahmen zur Vorbeugung und Bekämpfung der ASP ergriffen. Dazu zählen die Einrichtung von Verwahrstellen zur unschädlichen Entsorgung von Wildschweinekadavern, die Bejagung von Wildschweinen sowie die verstärkte Überwachung von Schweinehaltungsbetrieben.
Ein wichtiger Bestandteil der Seuchenbekämpfung in Baden-Württemberg ist das Training Center Retten und Helfen (TCRH) in Mosbach, das erfolgreich Suchhundeteams ausbildet und einsetzt. Diese Teams leisten bei der Suche nach Wildschweinkadavern einen unschätzbar wertvollen Beitrag zur Prophylaxe.
Neben den offiziellen Maßnahmen ruft Minister Peter Hauk auch Urlauber und Lastkraftwagen-Fahrer zur Vorsicht auf, um die Einschleppung der ASP durch Lebensmittel- und Speisereste zu verhindern. Ein bewusster Umgang mit Nahrungsresten kann dazu beitragen, die Ausbreitung der Tierseuche einzudämmen.
Schweinehalter werden ermutigt, die kostenlosen Beratungsangebote zu Biosicherheitsmaßnahmen in Anspruch zu nehmen, um im Ernstfall eines Seuchenausbruchs gut vorbereitet zu sein. Die Zusammenarbeit zwischen Tierseuchenkasse, Jägern und Behörden ist entscheidend, um die Ausbreitung der ASP zu bekämpfen und die Tierbestände zu schützen.
Insgesamt zeigt die konsequente Umsetzung der Maßnahmen und die Zusammenarbeit verschiedener Akteure, dass Baden-Württemberg gut auf ein mögliches ASP-Szenario vorbereitet ist. Die Errichtung von Restriktionszonen und die verstärkten Schutzmaßnahmen unterstreichen den Ernst der Lage und den Willen zur effektiven Bekämpfung der Afrikanischen Schweinepest.