
Rekordbeteiligung bei Förderlinie „Spitze auf dem Land!“ – 14 Unternehmen erhalten über 5,6 Millionen Euro Unterstützung
Die 21. Auswahlrunde der Förderlinie „Spitze auf dem Land! Technologieführer für Baden-Württemberg“ verzeichnete eine Rekordbeteiligung und hat 14 Unternehmen mit einer Zuschusssumme von rund 5,6 Millionen Euro zur Förderung ausgewählt.
Das Land unterstützt durch die Förderung hochinnovative Unternehmen im ländlichen Raum zur Stärkung der Technologieführerschaft Baden-Württembergs. Die ausgewählten Unternehmen, die die Wirtschaft im ländlichen Raum prägen, wurden aufgrund hoher Innovationskraft und kontinuierlicher Produktentwicklung ausgewählt.
Die Förderung soll dazu beitragen, die Unternehmen in ihrer Entwicklung zu unterstützen und ihre Ideen und Konzepte umzusetzen. Dabei spielen nachhaltige Themen der Bioökonomie und Kreislaufwirtschaft eine wichtige Rolle. Projektanträge, die hierzu einen erkennbaren Beitrag leisten, können einen erhöhten Zuschuss von bis zu 500.000 Euro erhalten.
Die ausgewählten Unternehmen stammen aus verschiedenen Regionen in Baden-Württemberg, darunter Oberndorf am Neckar, Rottweil, Kehl, Kürnbach und viele weitere. Die Fördermittel stammen sowohl aus dem Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum (ELR) des Landes als auch aus dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE).
Ziel der Förderlinie ist es, kleine und mittlere Unternehmen im ländlichen Raum zu unterstützen, die das Potenzial zur Technologieführerschaft haben. Diese Unternehmen sind wichtige Motoren der Wirtschaft und prägen die ausgeglichene Struktur Baden-Württembergs. Dabei können kleine Unternehmen mit weniger als 50 Beschäftigten bis zu 20 Prozent Zuschuss und mittlere Unternehmen mit weniger als 100 Beschäftigten bis zu zehn Prozent Zuschuss erhalten.
Die Förderlinie wurde in Zusammenarbeit mit verschiedenen Organisationen und Instituten wie der L-Bank, dem Ministerium für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz, dem Gemeindetag Baden-Württemberg und weiteren Partnerinstitutionen entwickelt.
Die Auswahl und Entscheidung über die Aufnahme in die Förderung erfolgt durch das Ministerium für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz. Die Förderfähigkeit der Projektanträge wird abschließend von der L-Bank umfassend geprüft.
Die Förderlinie „Spitze auf dem Land!“ leistet somit einen wichtigen Beitrag zur Stärkung der Wirtschaft im ländlichen Raum und zur Förderung von Innovation und Zukunftsfähigkeit in Baden-Württemberg.