Gruppengrößen und Regeln für Trainings- und Übungsaktivitäten der Sportvereine sowie für den Unterricht in Musik-, Kunst- und Jugendkunstschulen bleiben trotz Pandemiestufe 3 bestehen. Eine Anpassung der jeweiligen Corona-Vorschriften schafft Rechtssicherheit.
Um den Status quo in den Trainings- und Übungsaktivitäten der Sportvereine sowie im Unterricht an Musik-, Kunst- und Jugendkunstschulen in Baden-Württemberg aufrechtzuerhalten und Rechtssicherheit zu schaffen, haben das Ministerium für Soziales und Integration und das Ministerium für Kultur, Jugend und Sport haben die Corona Regulierung Sport und das Corona-Verordnung für Musik-, Kunst- und Jugendkunstschulen angepasst. Sie haben dies gestern, am 22. Oktober, angekündigt. Dies bedeutet, dass für organisierte Angebote, für die ein Hygienekonzept erstellt wurde, Schulungsgruppen und Gruppen in Musik- und Kunstkursen mit bis zu 20 Personen zulässig sind.
Im Sport kann von dieser maximalen Standardgruppengröße noch abgewichen werden, wenn ein Athlet seine Übungen an einem festen Ort ausübt und der Abstand von mindestens 1,5 Metern zu anderen Athleten dauerhaft eingehalten wird (z. B. beim Yoga, beim Turnen) oder beim Sport. Spezifische Trainings- und Spielsituationen erfordern mehr Athleten (z. B. Fußball, Rugby). In diesen Situationen können mehr als 20 Personen zusammen trainieren.
Unterschied zwischen Versammlungen und Ereignissen
Mit dem neuen, gültig seit dem 19. Oktober Corona-Regulierung des Landes Zuvor hatte es Unsicherheiten gegeben. Es beschränkt Versammlungen in öffentlichen und privaten Bereichen auf maximal zwei Haushalte oder bis zu zehn Personen. Da die Angebote von Sportvereinen, Musik-, Kunst- und Jugendkunstschulen einen festen Anfang und ein festes Ende haben und auf einem Hygienekonzept und unter strengen Bedingungen beruhen, handelt es sich rechtlich nicht um Versammlungen, sondern um Veranstaltungen. Die bewährten Anforderungen gelten weiterhin, zum Beispiel müssen die Teilnehmer dokumentiert werden, um Infektionsketten verstehen zu können.
Ein wichtiges Gleichgewicht zum Alltag in Pandemiezeiten
„Unser Ziel war es immer, Trainings- und Übungseinheiten sowie Musik- und Kunstunterricht auf die gleiche Weise wie zuvor zu ermöglichen, trotz der zunehmenden Anzahl von Infektionen. Durch die Anpassung der entsprechenden Corona-Vorschriften schaffen wir Rechtssicherheit für unsere Clubs und unsere Musik- und Kunstschulen “, sagt Sportminister Dr. Susanne Eisenmann und fügt hinzu: „Sport als Ausgleich zum Alltag in Pandemiezeiten ist wichtig für Körper, Geist und Seele. Unsere Sportverbände und Sportvereine haben ausgefeilte Hygienekonzepte entwickelt, um dem wichtigen Anliegen des Infektionsschutzes gerecht zu werden und Training und Spiele anbieten zu können. Die Gruppengröße von 20 Personen hat sich in den letzten Monaten bewährt. „Angesichts der großen Rückmeldungen ist der Minister überzeugt, dass die Vollzeitbeschäftigten und Freiwilligen aus Sport und Kultur sehr verantwortungsbewusst mit den Hygieneanforderungen umgehen und dass sich diejenigen, die aktiv an den Angeboten teilnehmen, vorsichtig verhalten:„ Reduzierung der Gruppengröße hätte zum Beispiel bedeutet, dass Kindergymnastik oder Schwimmtraining nicht mehr oder nur noch in begrenztem Umfang stattfinden könnten. Durch die Aktualisierung der Corona-Verordnung für Musik-, Kunst- und Jugendkunstschulen werden unsere Musik-, Kunst- und Jugendkunstschulen von neuen organisatorischen Herausforderungen verschont. „“
Appell an die Teilnehmer
Gesundheitsminister Manne Lucha: „Es ist gut, dass wir Klarheit für Sportvereine sowie Musik-, Kunst- und Jugendkunstschulen schaffen konnten. Bei Infektionen sind die Kontakte in diesen Bereichen für die Gesundheitsbehörden viel einfacher zu verstehen, da die teilnehmenden Personen in der Regel bekannt sind und schnell identifiziert werden können. Trotzdem tragen die Teilnehmer angesichts der schnell wachsenden Zahl von Infektionen eine große Verantwortung. Ich appelliere daher dringend noch einmal an alle Bürger, die Abstands- und Hygieneregeln nach Möglichkeit genau einzuhalten – insbesondere unmittelbar nach dem Unterricht oder nach dem Training. Wir können nur das Kunststück erreichen, die zweite Welle gemeinsam zu brechen. „“
Kulturministerium: Corona-Verordnung Sport
Kulturministerium: Corona-Verordnung für Musik-, Kunst- und Jugendkunstschulen
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