Die Justizministerkonferenz hat wichtige Initiativen aus Baden-Württemberg beschlossen. Die Initiativen sehen unter anderem einen verstärkten Schutz von Kindern in Gerichtsverfahren vor. Darüber hinaus sollen die Verbraucherrechte an langfristigen Verpflichtungen wie Mobilfunkverträgen gestärkt werden.
Auf der Herbstkonferenz 2020, die dieses Jahr in digitaler Form stattfand, starteten die Justizminister mehrere Initiativen aus Baden-Württemberg. Justizminister Guido Wolf sagte: „Baden-Württemberg hat wichtige rechtspolitische Projekte initiiert. Ich freue mich über die breite Unterstützung meiner Kollegen. „“
Schutz von Kindern in Gerichtsverfahren
Eine baden-württembergische Initiative zielt darauf ab, Kindern in Gerichtsverfahren einen erweiterten Schutz zu bieten. Kinder, die Opfer von Straftaten sind, die bereits in Strafverfahren wegen Straftaten befragt wurden, sollten von einer weiteren Anhörung in familiengerichtlichen Verfahren zu den Straftaten, die sie erlebt haben, verschont bleiben. Justizminister Guido Wolf sagte: „Die Strafprozessordnung eröffnet die Möglichkeit, dass die Befragung eines Kindes audiovisuell aufgezeichnet wird. Wir möchten sicherstellen, dass ein solches aufgezeichnetes Verhör auch sofort in familiengerichtlichen Verfahren verwendet werden kann.
Für Kinder ist die Anhörung von Zeugen in Gerichtsverfahren eine enorme Belastung. Durch das Zeugnis erleben sie oft das Leid, das sie erlitten haben, und sind einem enormen Druck ausgesetzt, insbesondere in familiengerichtlichen Verfahren. „“
Verbraucherrechte bei fortgesetzten Verpflichtungen
Darüber hinaus waren sich die Justizminister einig, dass langfristige Verpflichtungen wie Mobilfunkverträge, Abonnementverträge oder Verträge zur Nutzung von Internetplattformen künftig per Knopfdruck gekündigt werden müssen. Baden-Württemberg hatte sich der entsprechenden Initiative aus Mecklenburg-Vorpommern angeschlossen. Ziel der Initiative ist es, dass die Kündigung künftig genauso möglich ist wie der ursprüngliche Vertragsschluss. Justizminister Wolf dazu: „Oft muss man lange auf Websites suchen oder sogar telefonisch nach E-Mail-Adressen fragen, um den Vertrag zu kündigen. Was benötigt wird, ist eine viel verbraucherfreundlichere Regelung: In Zukunft sollte ein Klick auf das Internet ausreichen, um eine Kündigung einzuleiten. Aus meiner Sicht ist es offensichtlich: Verträge sollten genauso einfach gekündigt werden können, wie sie abgeschlossen wurden. „“
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Inspiriert von Landesregierung BW