Soziales

Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung in der Grundschule beschlossen

Ab dem Schuljahr 2026/2027 soll es einen bundesweiten Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung in der Grundschule geben. Darauf haben sich Bund und Länder im Vermittlungsausschuss verständigt. Ministerpräsident Winfried Kretschmann sieht darin ein starkes Signal für mehr Bildungsgerechtigkeit, für eine bessere Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben und für die Wirtschaft.

Der geplante bundesweite Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung in der Grundschule kann ab dem Schuljahr 2026/2027 entstehen. Am Montagabend haben Bund und Länder im Vermittlungsausschuss von Bundestag und Bundesrat im Streit um die Finanzierung des Projekts in letzter Minute einen Kompromiss erzielt.

Bundestag und Bundesrat müssen dem Kompromiss noch zustimmen. Der Bundestag stimmt am Dienstag, 7. September 2021, und der Bundesrat am Freitag, 10. September 2021 ab.

Premierminister Winfried Kretschmann begrüßte die Einigung des Vermittlungsausschusses am Montag, 6. September 2021 in Berlin: „Die Verhandlungen haben sich gelohnt. Mit dem bundesweiten Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung in der Grundschule ist uns ein echter Durchbruch gelungen, der ein starkes Signal für mehr Bildungsgerechtigkeit, für eine bessere Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben und für die Wirtschaft setzt.

Dieser Durchbruch ist natürlich in erster Linie ein großer Erfolg für Familien und Kinder, die nun einen langfristig zuverlässig finanzierten und qualitätsgesicherten Rechtsanspruch haben. Ein Erfolg für unsere Unternehmen, die händeringend auf der Suche nach Fachkräften sind. Und es ist ein Erfolg für die Länder und Kommunen, die diesen Rechtsanspruch nun richtig finanzieren können. Genau das war unser Ziel. Deshalb haben wir auf Initiative Baden-Württembergs den Vermittlungsausschuss einberufen. Und dieses Ziel haben wir jetzt erreicht.

Dies war wichtig und notwendig, da das Förderangebot des Bundes völlig unzureichend war. Ich danke den anderen Verhandlungsführern für ihre Bereitschaft zu einer Einigung. Wir hatten ein gemeinsames Ziel vor Augen, mehr Vollzeit, und deshalb haben wir es gemeinsam geschafft, auch wenn die Zeit sehr knapp war. Dieses Ergebnis zeigt übrigens einmal mehr, dass die Föderalismus funktioniert, wenn es darauf ankommt, auch in Wahlkampfzeiten. Wir Länder stehen zu unserer Verantwortung und wir stehen an der Seite von Kindern und Familien. „

Siehe auch  Land setzt konsequente Luftreinhaltungspolitik fort

Die Länder hatten den Bund um einen deutlich höheren Anteil an den Investitions- und späteren Betriebskosten gebeten, das Projekt vor dem Sommer im Bundesrat gestoppt und an den Vermittlungsausschuss von Bundestag und Bundesrat verwiesen. Zuletzt hatte vor allem Baden-Württemberg Druck gemacht und auf mehr Bundesmittel gedrängt.

Wie bereits zugesagt, beteiligt sich der Bund nun mit bis zu 3,5 Milliarden Euro an Investitionskosten – zum Beispiel für Bauarbeiten an Grundschulen. Eine Schaufel kam hinzu, insbesondere mit Beteiligung an den laufenden Kosten für den Betrieb der Ganztagsplätze. Die Bundesregierung will die Länder nun langfristig mit 1,3 Milliarden Euro pro Jahr unterstützen. Das sind gut 300 Millionen mehr pro Jahr als zuletzt versprochen.

.
Inspiriert von Landesregierung BW

Sophie Müller

Sophie Müller ist eine gebürtige Stuttgarterin und erfahrene Journalistin mit Schwerpunkt Wirtschaft. Sie absolvierte ihr Studium der Journalistik und Betriebswirtschaft an der Universität Stuttgart und hat seitdem für mehrere renommierte Medienhäuser gearbeitet. Sophie ist Mitglied in der Deutschen Fachjournalisten-Assoziation und wurde für ihre eingehende Recherche und klare Sprache mehrmals ausgezeichnet. Ihre Artikel decken ein breites Spektrum an Themen ab, von der lokalen Wirtschaftsentwicklung bis hin zu globalen Finanztrends. Wenn sie nicht gerade schreibt oder recherchiert, genießt Sophie die vielfältigen kulturellen Angebote Stuttgarts und ist eine begeisterte Wanderin im Schwäbischen Wald.

Ähnliche Artikel

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Schaltfläche "Zurück zum Anfang"