
Das Land hat das Programm zur nicht investiven Städtebauförderung 2022 ausgeschrieben. Nicht investive Projekte stärken den gesellschaftlichen Zusammenhalt und tragen zum nachhaltigen Erfolg der Stadterneuerung bei.
Städte und Gemeinden in Baden-Württemberg konnten Anträge für die stellen Programm zur nicht investiven Städtebauförderung (NIS) Ort. Ziel ist es, den sozialen Zusammenhalt und die Integration in den Quartieren zu fördern. Unterstützt werden beispielsweise Maßnahmen zur Kinderbetreuung, die Teilhabe älterer Menschen, die Mobilisierung ehrenamtlichen Engagements oder eine bedarfsgerechte Nahversorgung. Ob Sport zur Sturzprävention, Sprachkurse für Migranten, Gemeindefeste, Jugendcamps, Mittagsverpflegung oder Repair Café – das NIS-Förderprogramm bietet vielfältige Möglichkeiten. 2022 stellt das Land dafür wieder eine Million Euro zur Verfügung.
Der Minister für Regionalentwicklung und Wohnungsbau, Nicole Razavi, sagte: „Die nicht investive Städtebauförderung ergänzt in besonderer Weise unsere Programme im bauinvestiven Bereich. Diese Projektförderung ist ganz nah am Menschen: Die Mittel helfen, die Nutzungsvielfalt in den Quartieren, die Generationengerechtigkeit und die Integration aller Bevölkerungsgruppen zu verbessern. Das festigt den Investitionserfolg in der Städtebauförderung, erhöht die Lebensqualität für alle und unterstützt den gesellschaftlichen Zusammenhalt.“
Städte und Gemeinden können Fördermittel beantragen
Nutznießer sind die Städte und Gemeinden. Sie können Dritte mit der Erfüllung der Förderzwecke beauftragen. Die kumulative Verwendung von Fördermitteln mit Zuwendungen anderer öffentlicher Stellen ist erwünscht, eine Doppelförderung ist jedoch ausgeschlossen.
Die Mittel werden für eine Projektlaufzeit von fünf Jahren bewilligt. Das gibt den Kommunen und den beteiligten Initiativen Planungssicherheit. Die Kommunen können die Mittel unter anderem zur Deckung der Personal- und Sachkosten einer Quartiersverwaltung oder für einen Entsorgungsfonds verwenden, bei dem die Einwohner selbst über deren Verwendung entscheiden. Die Kommunen müssen in der Regel 40 Prozent der Kosten selbst tragen.
Voraussetzung für die Förderung ist, dass die nicht investive Maßnahme in einem laufenden Sanierungsgebiet der Gemeinde durchgeführt wird. Die maximale Fördersumme beträgt 100.000 Euro.
Die Kommunen können Anträge bis zum 31. Oktober 2022 an die stellen regionale Räte Einreichen.
Inspiriert von Landesregierung BW