Neuer Präsident des Verwaltungsgerichts Stuttgart – Prof. Dr. Jan Bergmann tritt sein Amt an
Stuttgart, 5. Oktober 2023 – Das Verwaltungsgericht Stuttgart hat einen neuen Präsidenten: Prof. Dr. Jan Bergmann. Ministerin der Justiz und für Migration Marion Gentges überreichte ihm heute die Ernennungsurkunde und gratulierte ihm zu seinem neuen Amt. Prof. Dr. Bergmann tritt die Nachfolge von Prof. Dr. Malte Graßhof an, der als Präsident an den Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg nach Mannheim wechselte.
Ministerin Marion Gentges hob die herausragenden Qualifikationen von Prof. Dr. Bergmann hervor und betonte seine dynamische und motivierte Arbeitsweise. Außerdem sei er nicht nur in der Justiz tätig, sondern auch als Honorarprofessor an der Universität Stuttgart und in verschiedenen ehrenamtlichen Bereichen engagiert. Seine zukunftsorientierte Denkweise und die Fähigkeit, über den Tellerrand zu blicken, machen ihn ideal für die anspruchsvollen Aufgaben des Verwaltungsgerichtspräsidenten, so Gentges.
Der berufliche Werdegang von Prof. Dr. Jan Bergmann ist beeindruckend. Nach seinem Studium der Rechtswissenschaften in Tübingen, München, Berlin, Heidelberg und Paris sowie eines LL.M.- und Promotionsstudiengangs am Europa-Institut der Universität des Saarlandes trat er im Jahr 1996 in den Justizdienst von Baden-Württemberg ein. Dort war er zunächst beim Sozialgericht Stuttgart tätig, bevor er 1998 ans Verwaltungsgericht Stuttgart wechselte.
Prof. Dr. Bergmann arbeitete von 1999 bis 2002 als Leiter des EU-Fortbildungsprojekts „Europarecht im deutschen Verwaltungsprozess“. Anschließend war er für rund zwei Jahre am Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe abgeordnet, bevor er Erfahrungen am Verwaltungsgerichtshof sammelte. Im Jahr 2007 wurde er schließlich zum Richter am Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg ernannt. Seit 2012 war er als Vorsitzender Richter am Verwaltungsgericht Stuttgart tätig.
Darüber hinaus ist Prof. Dr. Bergmann seit 2002 als Honorarprofessor an der Universität Stuttgart für die Fachgebiete Recht und Politik der Europäischen Union sowie Öffentliches Recht tätig. Zudem engagiert er sich ehrenamtlich, unter anderem als Mitglied des Kirchlichen Verwaltungsgerichts der Evangelischen Landeskirche in Württemberg. Als Autor und Herausgeber juristischer Fachveröffentlichungen ist er ebenfalls bekannt.
Die Ernennung von Prof. Dr. Jan Bergmann zum Präsidenten des Verwaltungsgerichts Stuttgart hat verschiedene Auswirkungen. Zum einen kann seine umfangreiche Erfahrung und sein breites Wissen aus verschiedenen juristischen Bereichen dazu beitragen, dass das Verwaltungsgericht Stuttgart weiterhin auf hohem Niveau arbeitet und die Anforderungen der juristischen Praxis erfüllt. Zudem könnte seine zukunftsorientierte Denkweise und sein Engagement für die Weiterentwicklung der Justiz dazu beitragen, dass innovative Ansätze in die Arbeit des Verwaltungsgerichts einfließen.
Des Weiteren könnte die Ernennung von Prof. Dr. Bergmann eine Signalwirkung haben und andere Richterinnen und Richter ermutigen, sich ebenfalls verstärkt in ehrenamtlichen Bereichen oder in der Wissenschaft zu engagieren. Er selbst zeigt, dass diese Aktivitäten einen Mehrwert für die juristische Arbeit darstellen können.
Alles in allem kann die Ernennung von Prof. Dr. Jan Bergmann zum Präsidenten des Verwaltungsgerichts Stuttgart als positive Veränderung angesehen werden. Seine Qualifikationen und sein Engagement versprechen eine erfolgreiche Amtszeit und eine Weiterentwicklung des Verwaltungsgerichts Stuttgart.