Energie, Umwelt & Verkehr

Praxisleitfaden zu Photovoltaik-Pflicht veröffentlicht

Um Bauverantwortliche bei der Umsetzung der Photovoltaik-Pflicht zu unterstützen, hat das Umwelt- und Energieministerium Baden-Württemberg einen praxisnahen Leitfaden veröffentlicht.

Bauen oder planen Sie ein Gebäude oder einen Parkplatz mit mehr als 35 Stellplätzen in Baden-Württemberg? Oder nehmen Sie eine grundlegende Dachsanierung an einem Haus in Baden-Württemberg vor? Dann besteht für Sie die Pflicht, eine Photovoltaik-Anlage zu errichten oder entsprechende Ersatzmaßnahmen vorzunehmen.

Um Bauherrinnen und Bauherren bei der Photovoltaik-Pflicht zu unterstützen, hat das Umwelt- und Energieministerium Baden-Württemberg einen „Praxisleitfaden zu Photovoltaik-Pflicht“ (PDF) veröffentlicht. Dieser erläutert die geltenden Vorschriften praxisnah und erklärt, wie die gesetzlichen Anforderungen eingehalten werden können.

Wichtige Fragen werden übersichtlich und verständlich beantwortet

Der Praxisleitfaden ist in Zusammenarbeit mit Handwerksunternehmen, Architektinnen und Architekten, Verbänden und Genehmigungsbehörden entstanden und beantwortet wichtige Fragen wie: Worin besteht die Solarpflicht genau? Welche Flächen sind für die Installation einer Photovoltaik-Anlage geeignet? Wie wird die Erfüllung der Solarpflicht nachgewiesen? Wie kann erzeugter Solarstrom wirtschaftlich genutzt werden?

Zusätzlich hilft ein Navigator, die entsprechenden Berechnungsschritte zur Erfüllung der Photovoltaik-Pflicht durchzuführen und zu dokumentieren.

Die Photovoltaik-Pflicht

Rund 88 Prozent des Potenzials der Dächer Baden-Württembergs für Photovoltaik-Anlagen sind bisher noch ungenutzt. Die Photovoltaik-Pflicht soll zusätzlichen Flächenverbrauch vermeiden und dafür sorgen, dass elektrische Energie dort erzeugt wird, wo sie gebraucht wird. Um dem Ausbau von Dachflächen-Photovoltaik noch weiter voranzutreiben, wurde daher im Klimaschutz- und Klimawandelanpassungsgesetz eine Pflicht zur Installation von Photovoltaikanlagen beim Neubau von Wohn- und Nichtwohngebäuden und größeren, offenen Parkplätzen aufgenommen. Seit 1. Januar 2023 gilt die Pflicht auch für Bestandsgebäude (Wohn- und Nichtwohngebäude), sobald Dächer grundlegend saniert werden.

Siehe auch  Einweihung der Freiflächen-Photovoltaikanlage im Stadtteil Rastatt

Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft: Praxisleitfaden zur Photovoltaik-Pflicht (PDF)

Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft: Photovoltaik-Pflicht

Inspiriert von Landesregierung BW

Sophie Müller

Sophie Müller ist eine gebürtige Stuttgarterin und erfahrene Journalistin mit Schwerpunkt Wirtschaft. Sie absolvierte ihr Studium der Journalistik und Betriebswirtschaft an der Universität Stuttgart und hat seitdem für mehrere renommierte Medienhäuser gearbeitet. Sophie ist Mitglied in der Deutschen Fachjournalisten-Assoziation und wurde für ihre eingehende Recherche und klare Sprache mehrmals ausgezeichnet. Ihre Artikel decken ein breites Spektrum an Themen ab, von der lokalen Wirtschaftsentwicklung bis hin zu globalen Finanztrends. Wenn sie nicht gerade schreibt oder recherchiert, genießt Sophie die vielfältigen kulturellen Angebote Stuttgarts und ist eine begeisterte Wanderin im Schwäbischen Wald.

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