Schutz für Pferde gefordert: Dr. Julia Stubenbord zum Weltpferdetag
Zum Weltpferdetag am 20. August fordert die Landestierschutzbeauftragte Dr. Julia Stubenbord einen verstärkten Schutz von Pferden in Baden-Württemberg. Das Projekt #pferdeschützen2023, das kürzlich von der Stabsstelle der Landestierschutzbeauftragten initiiert wurde, hat gezeigt, dass die Pferdehaltung in vielen Ställen bereits vorbildlich ist. Dennoch gibt es laut Stubenbord an vielen Orten in Baden-Württemberg noch Verbesserungsbedarf.
Derzeit existiert keine Verordnung zur Haltung und dem Umgang mit Pferden. Jedoch hat das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft wichtige Erkenntnisse zu diesem Thema in den Leitlinien für den „Tierschutz in Pferdehaltungen“ sowie den „Leitlinien für den Pferdesport“ zusammengefasst.
Ein zentrales Anliegen von Dr. Julia Stubenbord ist die artgerechte Bewegung und der soziale Kontakt für Pferde. Sie betont, dass die Haltung von Pferden in Einzelboxen ohne Freilauf nicht mehr zeitgemäß ist. Pferde sind von Natur aus Bewegungstiere und bewegen sich in ihrer Herde unter natürlichen Bedingungen bis zu 16 Stunden pro Tag. Daher ist es wichtig, ausreichenden Auslauf und Sozialkontakte zu gewährleisten, um vermeidbare Leiden und Verhaltensstörungen bei Pferden zu verhindern.
Mehrere Gerichtsurteile bestätigen die Forderungen der Landestierschutzbeauftragten. Pferde, die in Einzelboxen gehalten werden, müssen täglich mehrstündigen Auslauf auf einer Koppel erhalten, um ihrem natürlichen Bewegungsbedürfnis gerecht zu werden. Die Zeitspanne für den Auslauf wird in den Urteilen zwischen drei und sechs Stunden pro Tier und Tag festgelegt. Es wird betont, dass diese Regelung auch für teure Sportpferde gilt und die Bewegungsmöglichkeit der Tiere unabhängig von der Witterung zu sehen ist.
Dr. Julia Stubenbord legt besonderen Wert darauf, dass baden-württembergische Ausbildungsbetriebe eine Vorbildfunktion einnehmen und artgerechte Pferdehaltung mit Auslauf in Gruppen ermöglichen. Dieses positive Beispiel soll sich auf weitere Haltungsbetriebe übertragen.
Auch im Pferdesport gibt es Handlungsbedarf. Laut den Regelwerken der Deutschen Reiterlichen Vereinigung sind bestimmte Ausrüstungsgegenstände wie Sporen oder Gerten erlaubt, jedoch dürfen sie den Pferden keine Stich- oder Schnittverletzungen zufügen. Der Einsatz dieser Ausrüstungsmittel verursacht jedoch Schmerzen oder Angst bei den Tieren, was von Tierschützern zu Recht kritisiert wird. Auch die Zäumung muss korrekt angepasst sein, um Verletzungen im sensitive Pferdemaul zu vermeiden. Untersuchungen haben gezeigt, dass Maulwinkelläsionen bei Turnierpferden den größten Anteil an tierschutzwidrigen Befunden darstellen. Bestimmte Reitweisen wie die Rollkur, die zu Atemproblemen, Schmerzen und Schäden an der Halswirbelsäule führen kann, müssen ebenfalls abgelehnt und tierschutzrechtlich sanktioniert werden.
Dr. Stubenbord betont die Eigenverantwortung aller Menschen, die mit Pferden umgehen, diese schonend und schmerzfrei zu behandeln, sei es bei der Ausbildung oder beim Training.
Ein weiteres Thema, mit dem sich die Landestierschutzbeauftragte befasst hat, ist der Ausbildungsbeginn von Reitpferden sowie die Körung von Hengsten zur Zucht. Gemäß den Leitlinien des Tierschutzes im Pferdesport sollten Jungpferde bis zum Alter von 30 Monaten in Gruppen gehalten werden, bevor mit ihrer gezielten Ausbildung begonnen wird.
Es ist an der Zeit, die Haltungsbedingungen und den Umgang mit Pferden in Baden-Württemberg kritisch zu überdenken. Der Schutz und das Wohlbefinden der Pferde sollten im Fokus stehen, um ihnen ein artgerechtes Leben zu ermöglichen. Dr. Julia Stubenbord zeigt mit ihrem Projekt #pferdeschützen2023 den Weg zu verbesserter Pferdehaltung auf und appelliert an die Verantwortlichen in den Haltungsbetrieben und im Pferdesport, dieser Vorbildfunktion gerecht zu werden.