Die französische Regierung hat bekannt gegeben, dass Bürgerinnen und Bürger bis zum 30. April 2024 die Möglichkeit haben, die Unterlagen für das Genehmigungsverfahren zur Stilllegung und zum Abbau des Kernkraftwerks Fessenheim einzusehen und zu kommentieren. Diese Informationen können im Rahmen der grenzüberschreitenden Öffentlichkeitsbeteiligung eingesehen werden. Zu den verfügbaren Unterlagen zählen unter anderem die Umweltverträglichkeitsstudie sowie eine Bewertung durch die französische Umweltbehörde.
Die Unterlagen sind sowohl in Papierform im Regierungspräsidium Freiburg sowie in den Gemeinden Hartheim und Neuenburg als auch online auf der Internetseite des Ministeriums für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg zugänglich. Bürgerinnen und Bürger haben die Möglichkeit, ihre Stellungnahmen oder Einwendungen in deutscher Sprache direkt bei den zuständigen französischen Behörden vorzubringen.
Das Kernkraftwerk Fessenheim wurde 2020 endgültig abgeschaltet und befindet sich derzeit in der Vorbereitungsphase für den Rückbau. Die Erteilung der Genehmigung für den Rückbau ist für das Jahr 2025 geplant. Die Einwendungen von Bürgern sowie die Stellungnahmen von Behörden, einschließlich denen des Landes Baden-Württemberg, werden in dem Verfahren berücksichtigt. Experten des Umweltministeriums und des Regierungspräsidiums Freiburg werden die Unterlagen prüfen und eine Stellungnahme abgeben.
Die Möglichkeit für die Öffentlichkeit, sich an diesem Genehmigungsverfahren zu beteiligen, ist ein wichtiger Schritt hin zu einer transparenten und demokratischen Entscheidungsfindung. Bürgerinnen und Bürger haben die Gelegenheit, ihre Bedenken und Anregungen zu äußern und damit Einfluss auf die Entscheidung zur Stilllegung und zum Abbau des Kernkraftwerks Fessenheim zu nehmen. Dies fördert auch das Bewusstsein für Umwelt und Sicherheit in Bezug auf nukleare Energiequellen.