BERLIN (AP) – Deutschlands oberstes Gericht hat am Donnerstag Berufungen gegen die Ermordung eines Regionalpolitikers abgewiesen, der sich für die Unterstützung von Flüchtlingen ausgesprochen hatte, und bestätigte die lebenslange Haftstrafe gegen einen Rechtsextremisten, der wegen der Durchführung des Mordes im Hinrichtungsstil verurteilt wurde, der das Land schockierte.
Walter Lübcke, ein Mitglied der Partei der damaligen Bundeskanzlerin Angela Merkel, der die Regionalverwaltung im Raum Kassel in Mitteldeutschland leitete, wurde 2019 auf seiner Veranda erschossen.
Ein Frankfurter Landgericht hat im vergangenen Jahr den Neonazi Stephan Ernst verurteilt und entschieden, dass er aufgrund der Schwere seiner Straftat nicht automatisch nach 15 Jahren entlassen werden kann.
Der Bundesgerichtshof hat eine Revision der Rechtsanwälte von Ernst gegen diese Entscheidung abgewiesen.
Die Richter wiesen auch eine Berufung von Lübckes Familie gegen die Entscheidung des Frankfurter Gerichts zurück, einen Bekannten von Ernst von der Beihilfe zum Mord in dem Fall freizusprechen. Markus H., dessen Nachname aus Datenschutzgründen nicht veröffentlicht wurde, wurde stattdessen wegen Waffenvergehen zu 18 Monaten auf Bewährung verurteilt.
Quelle: APNews