Soziales

Neues Pilotprojekt „SchwimmFidel – ab ins Wasser!“

Ab dem 1. April startet das Land das neue Pilotprojekt „Schwimmender Fidel – ab ins Wasser!“ um die Schwimmfähigkeit von Vorschulkindern zu verbessern.

Die Kurse laufen noch bis zum 31. März dieses Jahres Corona-bedingtes Notfallprogramm das Ministerium für Kultus, Jugend und Sport, die Schwimmverbände und die Landesverbände der Deutschen Lebens-Rettungs-Gesellschaft (DLRG) zur Verbesserung der Schwimmfähigkeit. Damit soll möglichst vielen Kindern und Jugendlichen die Teilnahme an einem Anfänger-Schwimmkurs ermöglicht werden, um den coronabedingten Schließungen der Schwimmbäder entgegenzuwirken. Doch damit nicht genug – und um einen nahtlosen Übergang zu ermöglichen, startet die Landesregierung gemeinsam mit den Schwimm- und DLRG-Landesverbänden ein Pilotprojekt zur Verbesserung der Schwimmfähigkeit von Vorschulkindern. Dieses wird zunächst vom 1. April bis 31. August 2022 getestet, wofür 600.000 Euro aus Landesmitteln zur Verfügung stehen.

„Während der Pandemie waren die Schwimmbäder vorübergehend geschlossen, so dass viele Kinder überhaupt keine Möglichkeit hatten, schwimmen zu lernen. Darauf haben wir gemeinsam mit den Schwimm- und DLRG-Landesverbänden mit einem Sofortprogramm reagiert“, sagt die Kultusministerin , Jugend und Sport, Theresa Schopper. Sie betont: „Es ist wichtig, dass wir jetzt weitermachen und weiter unterstützen, damit die Kinder schwimmen lernen können, denn das rettet im Ernstfall Leben. Deshalb bauen wir ein neues Pilotprojekt auf, mit dem wir weitermachen wollen.“ Kooperationen zwischen Kitas und Schwimmvereinen und DLRG-Ortsgruppen auf den Weg bringen.“

Aufbau nachhaltiger Kooperationen

Im Vergleich zum Sofortprogramm ist das Hauptziel des Pilotprojekts, eine nachhaltigere Zusammenarbeit zu etablieren. Daher sollte die Zusammenarbeit zwischen DLRG-Ortsgruppen und Schwimmvereinen mit Kindertagesstätten gefördert werden. Diese Kooperation ist auch Voraussetzung für die Antragstellung: Ein Schwimmkurs kann nur gefördert werden, wenn er in Kooperation mit einer Kita stattfindet. „Das Pilotprojekt soll uns zunächst einmal Aufschluss darüber geben, ob wir mit dieser Förderung und dem Kooperationsbedarf nachhaltige Strukturen für die Zukunft auf den Weg bringen. Mit diesen Erkenntnissen wollen wir dann ein Förderprogramm umsetzen, das direkt an das Pilotprojekt anknüpft und langfristig angelegt ist“, erklärt Kultus- und Sportministerin Schopper.

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„Mit dem Sofortprogramm haben wir bereits über 40.000 Kindern beim Schwimmenlernen geholfen. Der nächste Schritt ist, diese Schwimmkurse nachhaltiger zu gestalten“, sagt Armin Flohr (Präsident DLRG-Landesverband Württemberg eV) für die Arbeitsgemeinschaft (ARGE) Schwimmen. Er fügt hinzu: „Deshalb begrüßen wir, dass der Staat zusätzliche Mittel bereitstellt, damit wir an den Corona-bedingten Defiziten arbeiten können.“ Die Schwimmvereine bzw. DLRG-Ortsgruppen erhalten eine Pauschale von 600 Euro pro durchgeführtem Anfängerkurs.

Vier bis sieben Kinder pro Kurs

Fester Bestandteil eines Anfänger-Schwimmkurses im Rahmen des Pilotprojekts ist ein Elternabend in der Kita, bei dem die Bedeutung der Schwimmfähigkeit besprochen und die Zusammenarbeit mit dem kooperierenden Verein bzw. der Ortsgruppe erläutert wird. Außerdem wird eine Handreichung für Erzieher und Eltern entwickelt. Die Gesamtdauer des Kurses muss mindestens 600 Minuten betragen, soll nach Möglichkeit vor 16.30 Uhr oder an Wochenenden und in den Schulferien stattfinden und die Niveaus 1 und 2 (Wassergewöhnung und Schwimmgrundkenntnisse) des „Empfehlungen für den Schwimmunterricht in Schulen“ (PDF) abbilden. Sie sollte mindestens vier und höchstens sieben Kinder umfassen. Schwimmvereine oder DLRG-Ortsgruppen, die Mitglieder des zuständigen Schwimmverbandes oder DLRG-Landesverbandes sind, können Anträge über die Arbeitsgemeinschaft der DLRG-Landesverbände und der beiden Schwimmverbände (ARGE Schwimmen) stellen.

Schwimmvereine, DLRG-Ortsgruppen und private Anbieter mit Sitz in Baden-Württemberg konnten sich für das Schwimm-Sofortprogramm bewerben, in dessen Rahmen die Kurse bis zum 31. März 2022 fortgesetzt werden. Sie erhielten einen pauschalen Zuschuss von 200 Euro; bei Anmietung zusätzlicher Wasserflächen könnte der Zuschuss auf bis zu 400 Euro erhöht werden.

Die Umsetzung des Sofortprogramms erfolgte durch eine Arbeitsgruppe der DLRG-Landesverbände und der beiden Schwimmverbände (ARGE Schwimmen). Dafür stellte das Land Mittel in Höhe von 2,2 Millionen Euro bereit, die fast vollständig verwendet wurden. Im Rahmen des Notprogramms nahmen rund 41.500 Kinder an einem Anfänger-Schwimmkurs teil.

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Empfehlungen für den Schwimmunterricht in der Schule (PDF)

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Inspiriert von Landesregierung BW

Sophie Müller

Sophie Müller ist eine gebürtige Stuttgarterin und erfahrene Journalistin mit Schwerpunkt Wirtschaft. Sie absolvierte ihr Studium der Journalistik und Betriebswirtschaft an der Universität Stuttgart und hat seitdem für mehrere renommierte Medienhäuser gearbeitet. Sophie ist Mitglied in der Deutschen Fachjournalisten-Assoziation und wurde für ihre eingehende Recherche und klare Sprache mehrmals ausgezeichnet. Ihre Artikel decken ein breites Spektrum an Themen ab, von der lokalen Wirtschaftsentwicklung bis hin zu globalen Finanztrends. Wenn sie nicht gerade schreibt oder recherchiert, genießt Sophie die vielfältigen kulturellen Angebote Stuttgarts und ist eine begeisterte Wanderin im Schwäbischen Wald.

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