Das Bundesministerium für Justiz und Verbraucherschutz hat einen wichtigen Schritt in Richtung Digitalisierung der Justiz gemacht. Ein neues Gesetz soll den Einsatz von Videokonferenztechnik in der Zivilgerichtsbarkeit und den Fachgerichtsbarkeiten fördern.
Die Ministerin der Justiz und für Migration, Marion Gentges, hat betont, dass Videoverhandlungen einen wichtigen Beitrag zu einer modernen und zeitgemäßen Justiz leisten. Sie freut sich besonders darüber, dass im Vermittlungsverfahren eine Lösung gefunden wurde, die die Interessen aller Beteiligten angemessen berücksichtigt und einen echten Mehrwert bei der Digitalisierung der Justiz schafft. Durch den Einigungsvorschlag des Vermittlungsausschusses werden nun wichtige Regelungen festgelegt:
- Videoverhandlungen werden auf „geeignete Fälle“ beschränkt und stehen unter dem Vorbehalt, dass „ausreichende Kapazitäten“ zur Verfügung stehen.
- Das Gericht kann grundsätzlich entscheiden, ob eine Videoverhandlung durchgeführt wird.
- Im Zivilprozess und in finanzgerichtlichen Verfahren soll bei entsprechendem Antrag eine Videoverhandlung erfolgen.
- Die Ablehnung eines Antrags auf Videoverhandlung muss kurz begründet werden.
- Die Möglichkeit des Streamings von Gerichtsverhandlungen im Internet wurde gestrichen.
Diese neuen Regelungen sollen einen wichtigen Beitrag zu einer digitalen, modernen und zeitgemäßen Justiz leisten. Durch die Flexibilität und Effizienz, die Videokonferenztechnik bietet, können Gerichtsverhandlungen einfacher durchgeführt werden und die Justiz insgesamt wird moderner und zugänglicher.
Es bleibt abzuwarten, wie sich die Nutzung von Videokonferenztechnik in der Praxis entwickeln wird und welche konkreten Auswirkungen dies auf den Gerichtsbetrieb haben wird. Es ist zu hoffen, dass die neuen Regelungen dazu beitragen, die Justiz effizienter zu gestalten und den Zugang für Bürgerinnen und Bürger zu verbessern.