Am Donnerstag, 25. November, findet der Internationale Tag gegen Gewalt gegen Frauen statt. Mit einer neuen Broschüre zum Thema Räumung informiert das Sozialministerium Betroffene über ihre Rechte.
„Die eigenen vier Wände sind leider für viel zu viele Frauen kein Ort der Geborgenheit und des Schutzes. Daher ist es sehr wichtig, dass alle Betroffenen ihre Rechte kennen und ihnen in dieser schwierigen Situation schnell die Hilfe zuteil wird, die sie brauchen“, so Staatssekretär Dr. Ute Leidig anlässlich der Vorstellung des neuen Broschüre zur Räumung der Wohnung bei häuslicher Gewalt (PDF).
Neue Broschüre zur Räumung
Die Broschüre bietet praktische Hilfestellungen sowie Informationen im Zusammenhang mit der Räumung. Die wichtigsten Fragen und Antworten zur Rechtslage werden aufgegriffen, aber auch andere Möglichkeiten der Hilfe und Unterstützung. Neben der digitalen Veröffentlichung wird die Broschüre in den kommenden Wochen auch gedruckt und in mehreren Sprachen erhältlich sein.
Das Räumungsverfahren bezieht sich auf eine gemeinsame Strategie von Polizei, Justiz, Beratung und Kinderschutz in Baden-Württemberg und dient dem unmittelbaren Schutz von Opfern und ihren Kindern vor häuslicher Gewalt.
Digitale Gewalt entschieden bekämpfen
Gewalt gegen Frauen ist und bleibt ein globales Problem. Der alljährliche Internationale Tag gegen Gewalt gegen Frauen am 25. November soll darauf aufmerksam machen. „Es ist wichtig, dass wir gemeinsam entschieden gegen Gewalt gegen Frauen auftreten“, sagte die Staatssekretärin im Ministerium für Soziales, Gesundheit und Integration. „Wir beobachten, dass sich während der Corona-Pandemie Gewalt immer mehr in den digitalen Raum verlagert und dort massiv zugenommen hat – darauf müssen wir reagieren.“ Digitale Gewalt umfasst viele Angriffsformen wie Cybergrooming (sexuelle Belästigung / unangemessene Bilder) und Cyberstalking oder Identitätsdiebstahl und -missbrauch.
Das Ministerium für Soziales, Gesundheit und Integration unterstützt daher Fachberatungsstellen, die besser gegen digitale Gewalt gerüstet sein wollen. Am 1. November ist eine Förderlinie für Fachberatungsstellen gegen häusliche und sexuelle Gewalt, für Menschen in der Prostitution und für Opfer von Menschenhandel zum Zwecke der sexuellen Ausbeutung sowie für Frauen- und Kinderhäuser in Kraft getreten. Ziel ist es, das Hilfe- und Unterstützungssystem für die Herausforderungen digitaler Gewalt zu sensibilisieren, zu qualifizieren und zu schulen. „Der digitale Raum darf kein gesetzloser Raum werden. Wir kommen den Verpflichtungen der Istanbul-Konvention nach und bekämpfen auch geschlechtsspezifische Gewalt in der digitalen Welt“, sagte Staatssekretärin Dr. Ute Leidig deutlich.
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Inspiriert von Landesregierung BW