Monitoring-Beirat empfiehlt Prüfung der Abschaffung von Studiengebühren für internationale Studierende in Baden-Württemberg
Seit der Einführung der Studiengebühren für internationale Studierende in Baden-Württemberg im Jahr 2017 hat der unabhängige Monitoring-Beirat Studiengebühren die Entwicklung begleitet und bewertet. Jetzt hat der Beirat seinen Abschlussbericht vorgelegt und empfiehlt, eine Abschaffung der Studiengebühren für internationale Studierende zu prüfen.
Sollten die Studiengebühren für internationale Studierende abgeschafft werden, schlägt der Beirat eine Kompensation der Einnahmen vor, die zur besseren Betreuung für internationale Studierende beigetragen haben. Der Ausfall der Einnahmen dürfe im Interesse der Wettbewerbsfähigkeit der Hochschulen des Landes keinesfalls durch Kürzungen im Haushalt des Ministeriums kompensiert werden. Es dürfe infolge der Abschaffung keine Schwächung des Bereichs Wissenschaft, Forschung und Kunst geben.
Sollten die Studiengebühren für internationale Studierende nicht abgeschafft werden, empfiehlt der Beirat, einen Katalog von Einzelmaßnahmen in Erwägung zu ziehen, die auf eine Verbesserung der Ausgestaltung des Gebührenwesens sowie auf eine Abfederung ihrer Auswirkungen zielen.
Als Vorsitzender des Gremiums war Professor Antonio Loprieno von der Universität Basel berufen worden. Seit Einführung der Studiengebühren hat der Beirat die Auswirkungen der Einführung der Studiengebühren für internationale Studierende kontinuierlich beobachtet und überprüft. Im Vergleich zum Beginn der Arbeit des Beirats steht das Hochschulwesen des Landes nunmehr stark veränderten Herausforderungen gegenüber.
Das Wissenschaftsministerium teilt die Schlussfolgerung des Monitoring-Beirats und betont, dass erst nach Klärung der Frage der Finanzierung eine Entscheidung über die Abschaffung der Gebühren verantwortbar ist. Dabei geht es um Einnahmen von 30 Millionen Euro pro Jahr.
Wissenschaftsministerin Petra Olschowski betont, dass sie jede Hürde vermeiden möchte, die Studieninteressierte von einem Studium und anschließender Berufstätigkeit in Baden-Württemberg abhalten könnte. Das bestätigt auch der Bericht des Monitoring-Beirats, der in die Diskussion des Wissenschaftsausschusses eingebracht wird.