Die aktuelle Pressemitteilung informiert über die Auswirkungen des deutschen Lieferkettengesetzes auf mittelständische Unternehmen. Laut einer Umfrage des LBBW Research sehen sich fast drei Viertel der befragten Unternehmen direkt oder indirekt von dem Gesetz betroffen. Dies deckt sich nicht mit den bisherigen Erwartungen und könnte auf eine höhere Anzahl betroffener Mittelständler hinweisen.
Obwohl kleine und mittelgroße Unternehmen theoretisch von der Berichtspflicht befreit sind, müssen sie oft dennoch einen Beitrag zur Berichterstattung über die Erfüllung von Sorgfaltspflichten leisten, wenn sie von berichtspflichtigen Geschäftspartnern dazu aufgefordert werden. Verweigern sie sich, drohen ihnen womöglich der Verlust von Aufträgen. Aufgrund dieser Erfahrungen sehen die meisten Unternehmen inzwischen die Bürokratie und ihre Regelungen als größten Gegner an.
Das deutsche und das EU-Lieferkettengesetz verpflichten immer mehr Unternehmen bis 2029 zu umfassenden Sorgfaltspflichten. Dies führt zu einem erheblichen bürokratischen Aufwand, da Unternehmen europaweit dokumentieren müssen, dass ihre importierten Produkte aus Drittländern keine Kinderarbeit oder Umweltschäden verursachen. Die Unternehmen aus den Nachbarländern sind erst ab 2025 dazu verpflichtet. Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck schlug vor, das deutsche Lieferkettengesetz auszusetzen, bis die europäische Regelung greift.
Eine Umfrage im Rahmen des aktuellen Mittelstandsradars der LBBW Research zeigt, dass weit mehr Unternehmen von diesem bürokratischen Aufwand betroffen sein könnten, als bisher angenommen. Großunternehmen verlangen von ihren kleineren Geschäftspartnern Informationen zur Risikoanalyse und möglichen Präventions- und Abhilfemaßnahmen. Obwohl nur ein Viertel der befragten Unternehmen direkt betroffen ist, sehen sich 43 Prozent indirekt davon betroffen.
Einige der betroffenen Unternehmen passen ihre Lieferketten bereits an und meiden riskante Zulieferer oder ziehen sich aus riskanten Ländern zurück. Das Gesetz liefert laut dem LBBW Research jedoch Fehlanreize, da es die Attraktivität ausländischer Zulieferer sinken lässt und die angestrebte Diversifizierung von Lieferketten und Handelsbeziehungen behindern könnte. Viele Unternehmen sind unschlüssig, welche Anpassungsmaßnahmen sie in Zukunft treffen sollen.
Die Umfrageergebnisse zeigen auch, dass Bürokratie mittlerweile für den Großteil der befragten Unternehmen der Hauptbelastungsfaktor ist. Der hohe bürokratische Aufwand und die hohen regulatorischen Anforderungen werden als besonders belastend empfunden.
Insgesamt lässt sich sagen, dass das deutsche Lieferkettengesetz überraschend viele mittelständische Unternehmen betrifft und zu einem erheblichen bürokratischen Aufwand führt. Die Unternehmen müssen umfangreiche Sorgfaltspflichten erfüllen und Berichtspflichten nachkommen. Dies hat Auswirkungen auf ihre Lieferketten und Geschäftspartner. Die Mehrheit der Unternehmen sieht die Bürokratie und ihre Regelungen als größten Gegner an, was die Wettbewerbsfähigkeit des deutschen Standorts beeinträchtigen könnte.
Hier ist eine Tabelle, die einige der Informationen aus der Pressemitteilung zusammenfasst:
Information | Zahl |
---|---|
Anzahl der betroffenen Mittelständler | Fast drei Viertel |
Unternehmen, die Bürokratie als größten Gegner ansehen | Überwiegende Mehrheit |
Unternehmen, die bereits riskante Zulieferer meiden | Rund die Hälfte |
Unternehmen, die Anpassungsmaßnahmen planen | 29 Prozent |
Unternehmen, die den hohen bürokratischen Aufwand als Hauptbelastungsfaktor ansehen | 84 Prozent |
Die Umfrageergebnisse des LBBW Research zeigen, dass das deutsche Lieferkettengesetz unerwartet starke Auswirkungen auf den Mittelstand hat. Der hohe bürokratische Aufwand und die Regelungen des Gesetzes belasten die Unternehmen, die Schwierigkeiten haben, damit Schritt zu halten. Es bleibt abzuwarten, welche weiteren Anpassungsmaßnahmen und Auswirkungen das Lieferkettengesetz in Zukunft mit sich bringen wird.
Quelle: Landesbank Baden-Württemberg (LBBW) / ots