Minister Hauk lehnt Einführung von Artikel 148 der Gemeinsamen Marktorganisation ab
Der Minister für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz, Peter Hauk, hat sich öffentlich gegen die geplante Einführung von Artikel 148 der Gemeinsamen Marktorganisation (GMO) ausgesprochen. In einer Pressemitteilung betonte er, dass dieser Schritt die Milchwirtschaft lediglich mit zusätzlichen Regelungen und Bürokratie belasten würde, ohne die Stellung der Milcherzeuger in der Wertschöpfungskette zu stärken.
Hauk hob hervor, dass die Milchlieferbeziehungen in den vergangenen Jahren bereits modernisiert und flexibilisiert wurden. Die nationale Umsetzung von Artikel 148 GMO würde jedoch einen erheblichen Eingriff in die Vertragsfreiheit bedeuten und den bürokratischen Aufwand für Milcherzeuger, Molkereien und Behörden massiv erhöhen.
Besonders kritisch sieht der Minister die geplante verbindliche Vorgabe, für 80 Prozent der Milchmenge einen festen Preis vor Anlieferung anzubieten. Dies würde genossenschaftlich organisierte Molkereien stark einschränken und nicht den vielfältigen Verwertungs- und Vermarktungsstrukturen gerecht werden.
Gemeinsam mit anderen Agrarministerinnen und -ministern hat Hauk Bundeslandwirtschaftsminister Cem Özdemir dazu aufgefordert, von der geplanten Umsetzung abzusehen. Die Mehrheit der Milch- und Molkereibranche stehe der Einführung von Artikel 148 GMO ablehnend gegenüber, daher sollte die Umsetzung nicht weiterverfolgt werden.
Die Einführung von Artikel 148 der GMO ist im Rahmen des Agrarorganisationen-und-Lieferketten-Gesetzes geplant. Minister Hauk betont jedoch, dass die Voraussetzungen für den Erlass einer solchen Rechtsverordnung im Milchsektor nicht gegeben seien und eine solche Maßnahme nicht zur Entwicklung des Sektors beitragen würde.
Es bleibt abzuwarten, wie die Bundesregierung auf die Forderungen der Agrarressorts reagieren wird und ob die Einführung von Artikel 148 der GMO tatsächlich erfolgen wird. Die ablehnende Haltung von Minister Hauk und anderen Agrarministerinnen und -ministern könnte möglicherweise dazu führen, dass die geplante Regelung überdacht oder modifiziert wird, um den Bedenken der Branche Rechnung zu tragen.