Land investiert weiter in den Bau von Behinderteneinrichtungen
Das Land Baden-Württemberg setzt auch im Jahr 2023 sein Engagement für den Bau von Behinderteneinrichtungen fort. Insgesamt standen im vergangenen Jahr 18,1 Millionen Euro an Landes- und Ausgleichsabgabemitteln zur Verfügung, die in den Ausbau von gemeindenahen Wohnformen und die Verwirklichung von Inklusionsvorhaben investiert wurden.
Sozial- und Integrationsminister Manne Lucha gab zum Jahresende rund 4,07 Millionen Euro aus Landesmitteln und 7,84 Millionen Euro aus Ausgleichsabgabemitteln frei. Mit diesen Mitteln können weitere elf Maßnahmen in verschiedenen Landkreisen umgesetzt werden. Lucha betonte, dass die Landesregierung bestrebt sei, Menschen mit Behinderungen in Baden-Württemberg die gleiche selbstbestimmte Lebensgestaltung zu ermöglichen wie Menschen ohne Behinderungen. Besonders wichtig sei dabei ein bedarfsgerechtes Angebot von gemeindenahem Wohnen und inklusivem Arbeiten.
Bereits im vergangenen Jahr wurden mit der ersten Tranche der Fördermittel acht Maßnahmen in verschiedenen Landkreisen und im Stadtkreis Stuttgart bewilligt. Dabei flossen knapp vier Millionen Euro aus Landesmitteln und rund 2,06 Millionen Euro aus der Ausgleichsabgabe in den Ausbau von Behinderteneinrichtungen.
Die Ausgleichsabgabemittel stammen von Betrieben, die mehr als 20 Arbeitsstellen anbieten, aber nicht die gesetzlich vorgeschriebene Zahl schwerbehinderter Menschen beschäftigen.
Die Investitionen in den Bau von Behinderteneinrichtungen haben das Ziel, Menschen mit Behinderungen eine bessere Teilhabe an der Gesellschaft zu ermöglichen und ihnen ein unabhängigeres Leben zu ermöglichen.
Die Förderung von Maßnahmen zum Bau von Einrichtungen für Menschen mit Behinderungen ist Teil der Bemühungen des Landes, die Lebensqualität und Chancengleichheit für alle Bürgerinnen und Bürger zu fördern.