Energie, Umwelt & Verkehr

Meldepflichtiges Ereignis im Zwischenlager Philippsburg

Die Gesellschaft für Zwischenlagerung hat unzulässige Unstimmigkeiten auf dem Deckel von zwei Castor-Fässern im Philippsburger Zwischenlager festgestellt. Dies hatte keinen Einfluss auf die Dichtheit der Rollenbehälter. Die Veranstaltung hat wenig oder keine Sicherheitsrelevanz.

Der Bund BGZ-Unternehmen für Zwischenlagerung ist seit 2019 Betreiber des Zwischenbrennstoffspeichers am Standort Philippsburg. Seitdem betreibt das Unternehmen auch alle relevanten Zwischenspeicher an den Kernkraftwerksstandorten in Deutschland.

Die BGZ hat die Protokolle aus der Handhabung der Transport- und Lagerfässer vom Typ CASTOR® V geprüft, die im Zwischenlager Philippsburg gelagert wurden. Es wurde festgestellt, dass die Überprüfung des korrekten Sitzes der Behälterdeckel nach dem Beladen auf der Grundlage falscher Vergleichswerte durchgeführt worden war. Dieser Kontrollfehler betraf 18 von 62 CASTOR V-Fässern im Zwischenlager Philippsburg. Bei zwei dieser Behälter wurde festgestellt, dass der Blockgrößenunterschied (Blockgröße = Höhenunterschied zwischen Deckel und Behälter) an einigen Stellen von der zulässigen Toleranz für den Primärdeckel abweicht. Trotz Überschreitung der Toleranz sind die Transport- und Lagerbehälter versiegelt.

Einstufung durch den Lizenzinhaber: Berichtskategorie N (normale Berichterstattung); INES 0 (keine oder nur sehr geringe sicherheitsrelevante Bedeutung).

Maßnahmen des Lizenzinhabers

Die BGZ wird eine landesweite Task Force einrichten, um die Ursache zu klären.

Die Verwendung falscher Kontrollwerte ist auch an anderen Stellen aufgetreten und zeigt eine systematische Schwäche. Jede Leckage würde vom Überwachungssystem erkannt. Die Behälter haben einen inneren (primären) und einen äußeren (sekundären) Deckel. Die Primärabdeckung ist von der Abweichung betroffen. Im Falle eines Lecks würde die Sekundärabdeckung die Freisetzung radioaktiver Stoffe verhindern. Es gab keine Auswirkungen auf Mensch oder Umwelt. Neben der Bewertung des abweichenden Zustands der Container werden die Aufsichtsbehörden die Schwachstellen im Kontrollsystem eingehend untersuchen.

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Berichtsebenen

Die Ereignisse, die für die nukleare Sicherheit von Bedeutung sind, sind den nuklearen Regulierungsbehörden der Bundesländer gemäß den nationalen Kriterien des Beauftragten für nukleare Sicherheit und der Berichterstattungsverordnung (AtSMV) zu melden. Ziel des Meldeverfahrens ist es, den Sicherheitsstatus der Kernkraftwerke zu überwachen, das Auftreten ähnlicher Fehler in anderen Kernkraftwerken zu verhindern und die gewonnenen Erkenntnisse in sicherheitsrelevante Verbesserungen einzubeziehen.

Die meldepflichtigen Ereignisse sind verschiedenen Kategorien zugeordnet (Erläuterungen zu den Meldekriterien für meldepflichtige Ereignisse):

  • Kategorie S (Sofortmeldung): Ereignisse, die der Aufsichtsbehörde unverzüglich gemeldet werden müssen, damit sie in kürzester Zeit Inspektionen einleiten oder Maßnahmen ergreifen kann. Dies schließt auch Vorfälle ein, die auf akute sicherheitsrelevante Mängel hinweisen.
  • Kategorie E (Meldung innerhalb von 24 Stunden): Ereignisse, die der Aufsichtsbehörde innerhalb von 24 Stunden gemeldet werden müssen, damit sie in kurzer Zeit Inspektionen einleiten oder Maßnahmen ergreifen kann. Dies schließt auch Ereignisse ein, deren Ursache aus Sicherheitsgründen in kurzer Zeit geklärt und gegebenenfalls innerhalb einer angemessenen Frist behoben werden muss. In der Regel handelt es sich hierbei um potenziell – aber nicht direkt – wichtige Sicherheitsereignisse.
  • Kategorie N (Bericht bis zum fünften Arbeitstag): Ereignisse, die der Aufsichtsbehörde innerhalb von 5 Arbeitstagen gemeldet werden müssen, um sicherheitsrelevante Schwachstellen frühzeitig erkennen zu können. In der Regel handelt es sich dabei um Ereignisse von geringer sicherheitsrelevanter Bedeutung, die über routinemäßige einzelne Betriebsereignisse hinausgehen, wenn sich das System in einem korrekten Zustand und Betrieb befindet. Die Nichtverfügbarkeit von Komponenten / Systemen, die vorübergehend absichtlich durch in der Bedienungsanleitung angegebene Verfahren verursacht werden, muss nicht gemeldet werden, wenn dies auch in der Sicherheitsspezifikation der Bedienungsanleitung berücksichtigt wird.
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Internationale INES-Bewertungsskala

Internationale Bewertungsskala INES: Aufgrund einer Vereinbarung zwischen den Betreibern der Kernkraftwerke und dem Bundesminister für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit werden meldepflichtige Ereignisse in Kernkraftwerken ebenfalls nach der Bewertungsskala klassifiziert Internationale nukleare und radiologische Ereignisskala (INES) das Internationale Atomenergiebehörde (IAEO) und das Nuclear Energy Agency (NEA) von der OECD bewertet. Ziel ist eine schnelle und öffentlich verständliche Bewertung eines Ereignisses.

Die Skala umfasst sieben Ebenen:

  1. Störung
  2. Unfall
  3. schwerwiegender Vorfall
  4. Unfall mit begrenzten lokalen Auswirkungen
  5. Unfall mit weiteren Auswirkungen
  6. schwerer Unfall
  7. katastrophaler Unfall

Meldepflichtige Ereignisse, die gemäß dem INES-Handbuch nicht auf der Skala (1 bis 7) klassifiziert werden können, werden gemäß der nationalen Bewertung unabhängig von ihrer sicherheitsrelevanten Bedeutung der Stufe 0 zugeordnet.

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Inspiriert von Landesregierung BW

Sophie Müller

Sophie Müller ist eine gebürtige Stuttgarterin und erfahrene Journalistin mit Schwerpunkt Wirtschaft. Sie absolvierte ihr Studium der Journalistik und Betriebswirtschaft an der Universität Stuttgart und hat seitdem für mehrere renommierte Medienhäuser gearbeitet. Sophie ist Mitglied in der Deutschen Fachjournalisten-Assoziation und wurde für ihre eingehende Recherche und klare Sprache mehrmals ausgezeichnet. Ihre Artikel decken ein breites Spektrum an Themen ab, von der lokalen Wirtschaftsentwicklung bis hin zu globalen Finanztrends. Wenn sie nicht gerade schreibt oder recherchiert, genießt Sophie die vielfältigen kulturellen Angebote Stuttgarts und ist eine begeisterte Wanderin im Schwäbischen Wald.

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