Diskussion um Fortsetzung des reduzierten Mehrwertsteuersatzes für Speisen in der Gastronomie
Auf Bundesebene wird derzeit intensiv darüber debattiert, ob der reduzierte Mehrwertsteuersatz für Speisen in der Gastronomie beibehalten werden soll. Die Wirtschaftsministerin Dr. Nicole Hoffmeister-Kraut plädiert klar dafür, die derzeit geltenden sieben Prozent über das Jahr 2023 hinaus fortzuführen. Ihrer Meinung nach stehen zahlreiche Betriebe vor großen Herausforderungen und könnten ohne die Unterstützung durch den reduzierten Steuersatz Schwierigkeiten haben, sich unter den verschärften Wettbewerbsbedingungen am Markt zu behaupten.
Insbesondere aufgrund der Auswirkungen der Corona-Pandemie haben Unternehmen der Gastronomiebranche erhebliche Einbußen hinnehmen müssen. Obwohl staatliche Hilfsprogramme zur Verfügung standen, haben viele Betriebe erhebliche wirtschaftliche Verluste erlitten. Die Auswirkungen dieser Verluste sind nach wie vor spürbar. Zusätzlich leidet die Branche unter einem Mangel an Fachkräften, was zu steigenden Personalkosten führt. Mit Blick auf den jüngsten russischen Angriffskrieg auf die Ukraine sind auch massive Preissteigerungen für Lebensmittel und Energie zu beklagen, die das Gastgewerbe zusätzlich belasten.
Ein weiteres Argument für die Fortsetzung des reduzierten Mehrwertsteuersatzes sind die Maßnahmen, die bereits von vielen Nachbarländern ergriffen wurden. Dr. Nicole Hoffmeister-Kraut weist darauf hin, dass auch dort die Unterstützung der Branche durch einen reduzierten Steuersatz praktiziert wird. Sie warnt davor, dass Betriebe ohne eine Beibehaltung dieser Reduktion vor großen Schwierigkeiten stehen könnten, da weitere Preissteigerungen unausweichlich wären. Gerade für familiengeführte Betriebe wäre eine dauerhafte Entfristung der Reduktion von großer Bedeutung, um ihre Existenz zu sichern.
Die Ministerin appelliert nun an die Ampelregierung in Berlin, die erforderlichen rechtlichen Grundlagen für die Beibehaltung des reduzierten Mehrwertsteuersatzes zu schaffen. Es liegt in ihrer Verantwortung, die Voraussetzungen dafür zu schaffen, dass die Branche weiterhin von dieser wichtigen Unterstützung profitieren kann. Die Entscheidung über die Fortsetzung des reduzierten Mehrwertsteuersatzes für Speisen in der Gastronomie wird daher mit Spannung erwartet.