Im Bundesrat setzte sich der Staat erfolgreich für mehr Tierschutz beim Umgang mit Schlachttieren ein. Der Bundesrat hat einen Beschlussantrag aus Baden-Württemberg angenommen, in dem die Einführung eines Prüf- und Genehmigungsverfahrens für Betäubungssysteme befürwortet wird. Dies dient einem einwandfreien und tierschutzkonformen Schlachtprozess.
„Unser Ziel ist es, den Tierschutz bei der Haltung und Schlachtung von Nutztieren weiter voranzutreiben. Wir haben uns heute in getroffen Bundesrat Erfolgreich gemacht für die Einführung eines Prüf- und Zulassungsverfahrens für massenproduzierte Betäubungssysteme und -geräte für Schlachthöfe. Dies dient einem einwandfreien und tierschutzkonformen Schlachtprozess und der Sicherheit der Nutzer dieser Systeme gleichermaßen „, sagte der badisch-württembergische Minister für ländliche Gebiete und Verbraucherschutz. Peter Hauk. Der Bundesrat hat heute einen entsprechenden Beschlussantrag aus Baden-Württemberg angenommen, dem Bayern beigetreten ist. Hersteller von Betäubungssystemen müssen künftig verpflichtet sein, die von ihnen angebotenen Geräte vor ihrer Markteinführung auf ihre Eignung für den Einsatz gemäß Tierschutzstandards prüfen zu lassen.
„Fleisch und Fleischprodukte sind für die große Mehrheit der Bevölkerung ein wichtiger Bestandteil der Ernährung. Darüber hinaus hat die Fleischproduktion in Deutschland einen großen Anteil am landwirtschaftlichen Produktionswert. Die Haltung von Nutztieren leistet einen wichtigen Beitrag zur Erhaltung unserer Kulturlandschaften “, betonte Minister Hauk. Ziel Baden-Württembergs ist es, die heimische Tierhaltung und die regionale Schlachtung zu stärken. Dies beinhaltet auch die Beseitigung bestehender Unsicherheiten hinsichtlich der gesetzeskonformen Konstruktion und Tierschutzanwendung von in Serie hergestellten Betäubungsgeräten und -systemen. Der Baden-Württemberg-Entschließungsantrag leistet hierfür einen wichtigen Beitrag.
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Inspiriert von Landesregierung BW