Markus Lutz wird neuer Leiter des Finanzamts Waldshut-Tiengen. Er tritt die Nachfolge von Bernhard Karg an, der nach mehr als 34 Jahren im Dienst in den Ruhestand gegangen ist. Lutz bringt als langjähriger Mitarbeiter der Finanzverwaltung umfangreiche Erfahrung mit und wird voraussichtlich erfolgreich das Finanzamt Waldshut-Tiengen leiten. Dies betonte Finanzstaatssekretärin Gisela Splett, die auch die Amtseinführung von Lutz begleitete.
Markus Lutz hat Rechtswissenschaften an der Universität Konstanz studiert und war in verschiedenen Finanzämtern wie Waldshut-Tiengen, Singen und Konstanz tätig. Einen Schwerpunkt seiner Aufgaben bildete die Vollstreckung und Betriebsprüfung. Außerdem war er drei Jahre lang als Vertreter der Amtsleiterin im Finanzamt Waldshut-Tiengen tätig.
Bei der Amtseinführung bedankte sich Finanzstaatssekretärin Splett auch bei Bernhard Karg für seine langjährige Tätigkeit im Finanzamt Waldshut-Tiengen. Er hatte das Amt seit 2019 geleitet und war mehr als 34 Jahre im Dienst des Landes Baden-Württemberg aktiv.
Das Finanzamt Waldshut-Tiengen beschäftigt insgesamt 230 Mitarbeiter, darunter 39 Auszubildende. Besonders bemerkenswert ist der hohe Anteil von Frauen in Führungspositionen, der bei über 62 Prozent liegt. Das Gesamtsteueraufkommen des Finanzamts betrug im Jahr 2022 rund 964 Millionen Euro.
Allerdings steht das Finanzamt Waldshut-Tiengen vor einer großen Herausforderung aufgrund der Grundsteuerreform. Diese Reform erfordert einen erheblichen zusätzlichen Arbeitsaufwand für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Finanzstaatssekretärin Splett würdigte daher ausdrücklich die tägliche Arbeit der Beschäftigten und bedankte sich bei ihnen.
Die Berufung von Markus Lutz zum Leiter des Finanzamts Waldshut-Tiengen verspricht eine erfolgreiche Zusammenarbeit und Kontinuität in der Leitung des Amts. Angesichts der aktuellen steuerlichen Aufgaben und Herausforderungen wird Lutz seine Erfahrung und Expertise einbringen, um das Finanzamt erfolgreich zu führen und die steuerlichen Vorgaben umzusetzen. Es bleibt abzuwarten, wie sich die Grundsteuerreform auf die Arbeitsabläufe und Prozesse im Finanzamt auswirken wird und wie gut das Amt mit den zusätzlichen Anforderungen umgehen kann.