Italien hat einen Haftbefehl gegen den österreichischen Unternehmer René Benko erlassen, da ihm vorgeworfen wird, als „Capo“ einer „mafiaartigen kriminellen Vereinigung“ in Südtirol agiert zu haben. Bisher fehlen jedoch konkrete Beweise für diese Anschuldigungen. Benko, der als unschuldig gilt, sieht sich zudem mit den Folgen der Insolvenz seines Unternehmensimperiums, der Signa Holding, konfrontiert. In Deutschland sind Insolvenzen der Warenhauskette Galeria Karstadt Kaufhof sowie der Signa Group dokumentiert, was zu einem Vertrauensverlust bei zahlreichen ehemaligen Geschäftspartnern und Anlegern geführt hat.
Die Vorwürfe gegen Benko betreffen insbesondere Geschäfte im Zusammenhang mit dem Waltherpark in Bozen. Diese beinhalten Korruption, Betrug und illegale Parteienfinanzierung. Das Milliardenprojekt, das von Stararchitekt David Copperfield entworfen wurde, befindet sich derzeit in der Fertigstellung durch die deutsche Schoeller Group. Im Rahmen der Ermittlungen, die seit 2019 laufen, sind auch 77 weitere Personen ins Visier der italienischen Staatsanwaltschaft geraten.
Details der Ermittlungen und rechtliche Implikationen
Die gegen Benko gerichteten Vorwürfe basieren auf Aussagen eines Vermessungstechnikers, der Manipulationen bei Genehmigungsverfahren beschrieben hat. Auch eine Bozener Spitzenbeamtin steht im Verdacht, Genehmigungen ohne entsprechende gesetzliche Grundlagen ausgestellt zu haben. Unter den Verdächtigen befinden sich auch ein Steuerberater und ein Unternehmer, die angeblich Teil der „mafiaartigen“ Struktur sind.
Obwohl die Staatsanwaltschaft in Italien aktiv ermittelt, wurde darauf hingewiesen, dass konkrete Beweise bislang fehlen. Benkos Anwalt hat die Vorwürfe zurückgewiesen und betont, dass viele der untersuchten Sachverhalte keinen direkten Bezug zu Benko oder seiner Firma haben. Politische Bedenken hinsichtlich der Auswirkungen dieser Vorwürfe auf die Finanzstabilität Italiens wurden ebenfalls geäußert. Zudem wurde Benko im August 2023 auf einem Motorboot am Gardasee gesehen, kurz bevor der Haftbefehl erlassen wurde.
Nach österreichischer Gesetzeslage könnten die Behörden Benko jedoch nicht verhaften oder nach Italien ausliefern. Die Vollstreckung eines Europäischen Haftbefehls gegen österreichische Staatsbürger ist unzulässig. In der Regel werden solche Haftbefehle nicht vollstreckt, wenn die betroffene Person in Österreich von der Polizei angetroffen wird. Ein Verfahren gegen Benko müsste grundsätzlich in Österreich geführt werden, und es bleibt unklar, ob Italien ein Auslieferungsersuchen stellen wird, wie [heute.at](https://www.heute.at/s/mafia-vorwurf-das-steckt-hinter-benko-haftbefehl-120076377) berichtete.