
Bundeslandwirtschaftsminister Peter Hauk kritisiert Gesetzentwürfe zur Tierschutz- und Düngeregelung
Der Bundeslandwirtschaftsminister Peter Hauk äußerte seine Bedenken bezüglich der aktuellen Gesetzentwürfe der Bundesregierung zum Tierschutzgesetz und Düngegesetz. Er bemängelte, dass die vorgelegten Gesetze die Grundsätze der guten Rechtsetzung missachten und somit unnötigen Aufwand, Bürokratie und Kosten verursachen.
Besonders beim Tierschutzgesetz forderte Hauk eine verbesserte Zusammenarbeit zwischen Bund und Ländern. Er betonte, dass die Länder bereits in der Vergangenheit berechtigte Anliegen zur Verbesserung des Tierschutzes eingebracht haben und eine gründliche Abstimmung mit den Ländern dringend erforderlich gewesen wäre. Über 80 Änderungsanträge der Länder liegen bereits zur Beratung im Bundesratsplenum vor, was zeigt, dass der Entwurf erheblich verbessert werden muss.
Auch das Düngegesetz stößt auf Kritik seitens Minister Hauk. Die geplante Änderung der Stoffstrombilanzverordnung und die Senkung der Erhebungsgrenze auf 15 Hektar würden nach Ansicht des Ministers zu einer unnötigen Belastung für Tausende Betriebe in Baden-Württemberg führen. Hauk setzt sich daher für die Streichung des Paragrafen 11a des Düngegesetzes ein, um dem Bund die Ermächtigungsgrundlage zu entziehen.
Insgesamt fordert Minister Hauk eine praxisgerechte Umsetzung der Gesetze, die den Tierschutz respektieren und gleichzeitig die Landwirtschaft nicht übermäßig belasten. Er befürwortet ein modernes Tierschutzgesetz, das einfach und unbürokratisch in der Umsetzung ist und zielführende Maßnahmen im Bereich des Düngerechts ermöglicht.
Die Kritik von Minister Hauk an den Gesetzentwürfen der Bundesregierung zeigt deutlich, dass eine bessere Kooperation zwischen Bund und Ländern im Bereich des Tierschutzes und der Düngeregulierung erforderlich ist. Es bleibt abzuwarten, wie der Bundestag als Gesetzgeber auf die Vorschläge des Bundesrates reagieren wird und ob die geforderten Änderungen zur Verbesserung der Gesetze umgesetzt werden.