
Die Rückkehrerin Cornelia Nesch gibt abschließende Tipps zu den Landtagswahlen.
Einige Tage vor den Landtagswahlen am 14. März 2021 kehrte der Staatsbeamte zurück Cornelia Nesch wies auch auf Folgendes hin:
- Wahlzeit, Bekanntmachung des Wahlgeschäfts, Corona-Verordnung
Sie können am Wahlsonntag von 8.00 bis 18.00 Uhr in den Wahllokalen abstimmen. Eine kürzere Wahlperiode kann nur in Gemeinden mit bis zu 1.000 Einwohnern bestehen. Ab 18.00 Uhr legt der Wahlvorstand das Wahlergebnis fest und legt es fest.
Sowohl das Wahlgesetz innerhalb der Grenzen, die sich aus der Wahlgeheimnis ergeben, als auch die Bestimmung des Ergebnisses sind öffentlich. Vor diesem Hintergrund weist Cornelia Nesch darauf hin, dass die Zuschauer im Wahllokal bleiben und die Wahlen verfolgen können, solange und soweit sie die ordnungsgemäße Durchführung der Wahlen nicht beeinträchtigen. Der Wahlvorstand hat Anspruch auf Wohnrechte, um Störungen zu beseitigen.
Alle Urnenwähler und Zuschauer müssen sich an die Infektionsschutzmaßnahmen der Corona-Verordnung halten. Nur wer eine medizinische Maske oder einen Atemschutz trägt, der den Anforderungen der Normen FFP2, KN95, N95 oder einer vergleichbaren Norm entspricht, darf das Wahlgebäude betreten. Ausnahmen von der Maskenanforderung gelten nur für Kinder bis zum Alter von sechs Jahren und für Personen, die durch ein ärztliches Attest nachweisen können, dass sie eine der oben genannten Masken aus gesundheitlichen Gründen nicht tragen können. Außerdem muss die Distanzregel eingehalten werden und jeder muss beim Betreten des Wahlraums seine Hände desinfizieren. „Es hilft auch, wenn jeder seinen eigenen Stift mitbringt“, sagt Nesch.
Für Personen, die nach dem Grundsatz der Öffentlichkeitsarbeit Zuschauer im Wahlgebäude sind, sind sie außerdem verpflichtet, ihre Kontaktdaten (Name, Anschrift, Telefonnummer) anzugeben. Personen, die gegen Vorlage eines ärztlichen Attests von der Maskenpflicht befreit sind, dürfen sich zwischen 8.00 und 13.00 Uhr sowie zwischen 13.00 und 18.00 Uhr und ab 18.00 Uhr maximal 15 Minuten als Zuschauer in Wahlräumen aufhalten. Sie dürfen sich auch maximal 15 Minuten in Briefwahlräumen aufhalten. Sie müssen einen Mindestabstand von zwei Metern zu den Mitgliedern des Wahlausschusses und dem Hilfspersonal einhalten.
Um auf der sicheren Seite zu sein, sollte jeder, der am Sonntag zur Wahl geht, einen weiteren Blick auf die Abstimmungsbenachrichtigung werfen, um herauszufinden, wo sich das Wahllokal befindet. „Aufgrund der Entfernungsregeln der Corona-Verordnung oder der notwendigen Neugestaltung der Wahlkreise haben viele Gemeinden neue Wahllokale“, sagte Nesch.
- Besonderheiten der Stimmabgabe
a) Aufdruck in Wahlbezirken mit repräsentativer Wahlstatistik
Wie bei den vorangegangenen Landtagswahlen wird für die Wahl am 14. März 2021 erneut eine repräsentative Wahlstatistik gemäß § 60 Abs. 2 bis 8 des Landeswahlgesetzes (LWG) erstellt. Insgesamt sind mehr als 200 Wahlurnen- und Briefwahlbezirke in der Auswahl enthalten. Die Aufschlüsselung nach Geschlecht und Alter der Wahlberechtigten und der Wähler wird unter Berücksichtigung der abgegebenen Stimmen festgelegt. In den für die repräsentative Wahlstatistik ausgewählten Wahlkreisen werden wie in allen anderen Wahlkreisen Stimmen abgegeben und das Wahlergebnis ermittelt. Der einzige Unterschied besteht darin, dass die Stimmzettel nach Geschlecht und Altersgruppe aufgedruckt sind. Die Rückkehrerin Cornelia Nesch weist darauf hin, dass die Wahlberechtigten in den repräsentativen Wahlbezirken verpflichtet sind, bei der Stimmabgabe die Stimmzettel mit den Unterscheidungen nach Geschlecht und Geburtsjahr zu verwenden. Das Wahlgeheimnis wird durch verschiedene gesetzliche Anforderungen gewährleistet, wie z. B. die Größe der ausgewählten Bezirke, die Zählung nach repräsentativen Merkmalen nur durch das Statistische Landesamt und das Verbot der Veröffentlichung der Ergebnisse der Statistiken auf der Ebene der Wahlbezirke sowie Daten Der Schutz würde natürlich auch erhalten bleiben, so der staatliche Rückkehrer.b) Ecke oder Loch schneiden
Blinde und sehbehinderte Menschen sollten ohne fremde Hilfe mit einem Abstimmungsformular abstimmen können. Damit sie selbst sehen können, wo sich die Vorderseite eines Abstimmungsscheins befindet und wo sie sich oben befindet, und somit den Abstimmungsbeleg ordnungsgemäß in die von den blinden Vereinigungen bereitgestellte Abstimmungsbelegvorlage einfügen, haben alle Abstimmungsbelege eine taktile Hilfe in der Form einer Uniform für jeden Wahlkreis an der oberen rechten Kante geschnittene Ecke oder ein gestanztes Loch. Der staatliche Wahlkodex sieht vor, dass jeder Stimmzettel mit einer taktilen Hilfe versehen werden muss. Der Staatsrückkehrbeauftragte Nesch hat ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Abstimmung nur über diesen offiziell erstellten Stimmzettel abgegeben werden kann. Da alle Stimmzettel im jeweiligen Wahlkreis dieselbe taktile Hilfe enthalten, wird das Wahlgeheimnis gewahrt: „Der Stimmzettel ist weder gebrochen Es ist auch nicht speziell für eine bestimmte Person vorbereitet. Nur wegen dieser taktilen Hilfe ist der Stimmzettel nicht ungültig “, sagte Nesch. - Senden Sie jetzt Briefwahlunterlagen zurück
Wenn Sie Ihr Wahlschreiben per Post senden, sollten Sie es spätestens so früh wie möglich veröffentlichen, damit die Post es bis spätestens Donnerstag, 11. März 2021 oder früher an weiter entfernten Orten mitnehmen kann. Ab Freitag, dem 12. März 2021, sollten die Wahlschreiben idealerweise direkt an die im Wahlschreiben angegebene Adresse abgegeben werden. Die Gemeinden erhalten am Samstag die letzte Postzustellung. Die Übergabe am Wahltag in einem normalen Wahllokal ist nicht möglich. Alle Wahlschreiben, die am Wahltag nach 18.00 Uhr eintreffen, werden bei der Stimmenauszählung möglicherweise nicht mehr berücksichtigt.
- Kurzfristiger Antrag auf Briefwahlunterlagen
Briefwahlunterlagen können bis Freitag, 12. März 2021, 18.00 Uhr beim zuständigen Bürgermeisteramt angefordert werden. Bei nachgewiesener plötzlicher Krankheit oder einer kurzfristigen Quarantäneanordnung ist dies sogar bis 15.00 Uhr am Wahltag möglich . Ein Dritter, der dann die Briefwahlunterlagen beantragt oder abholt, muss eine schriftliche Vollmacht der stimmberechtigten Person vorlegen. Dies gilt auch für Anträge von Ehepartnern oder anderen Verwandten.
Zusätzliche Information
Informationen zum Thema Wahlen während der Koronapandemie sowie weitere hilfreiche Informationen für Wähler zu den Landtagswahlen am 14. März 2021 finden Sie in unserer FAQ Wahlen.
Wenn Sie auch an den Landtagswahlen im Jahr 2021 und den Ankündigungen des Rückkehrers interessiert sind, wenden Sie sich bitte an Landtagswahl 2021 finde es.
.
Inspiriert von Landesregierung BW