Härtefallhilfen für private Haushalte, die von extrem hohen Preisen betroffen sind
Noch bis zum 20. Oktober 2023 haben private Haushalte, die mit nicht leitungsgebundenen Energieträgern wie Öl oder Holzpellets heizen und im Jahr 2022 von starken Preissteigerungen betroffen waren, die Möglichkeit, Härtefallhilfen zu beantragen. Die Bundesregierung hat hierfür rund 235 Millionen Euro zur Verfügung gestellt, die an die betroffenen Bürgerinnen und Bürger ausgezahlt werden sollen.
Um den Antrag zu stellen, wurden beim Umweltministerium bereits über 75.000 Anträge eingereicht, die insgesamt eine Summe von etwas mehr als 37 Millionen Euro ausmachen. Bisher konnten bereits knapp 61.000 Anträge positiv beschieden und entsprechende Zahlungen veranlasst werden. Dabei wurden rund 79 Prozent der Anträge für Heizöl gestellt, während weitere knapp 20 Prozent auf Holzpellets entfallen.
Private Haushalte, die mit Öl, Flüssiggas, Holzpellets, Holzhackschnitzel, Holzbriketts, Scheitholz und Kohle heizen und bisher noch keinen Antrag gestellt haben, werden dazu aufgefordert, die nächsten Tage zu nutzen, um rückwirkend für das Jahr 2022 die Härtefallhilfen zu beantragen. Der Antrag kann über ein Online-Portal gestellt werden, auf dem Rechnungen und weitere rechtlich notwendige Nachweise hochgeladen werden müssen. Um vorab zu prüfen, ob eine Antragstellung infrage kommt, steht ein Online-Rechner zur Verfügung.
Für Fragen rund um die Antragstellung hat das Land eine Telefonhotline unter der Nummer 0711 126-1600 eingerichtet, bei der auch Papieranträge bestellt werden können.
Bei der Antragstellung ist zu beachten, dass der Service zum Versand der Papierformulare noch bis zum 11. Oktober 2023 um 17.00 Uhr über die Hotline genutzt werden kann. Falls bei der Stellung des Onlineantrags keine Zustimmung zur Kommunikation per E-Mail erfolgt, kann das Antragsformular für den Papierantrag über das Online-Portal heruntergeladen, ausgefüllt, unterschrieben und per Post versendet werden. Die Papieranträge müssen bis zum 20. Oktober 2023 eingegangen sein und sind direkt an den IT-Dienstleister DRIVEPORT, Gasstraße 27, 22222 Hamburg, zu schicken. Alternativ kann bis zum 20. Oktober 2023 um 23:59 Uhr ein Antrag über das Onlineportal gestellt werden.
Die Härtefallhilfe ist für Privathaushalte vorgesehen, bei denen die Energiekosten vom 1. Januar 2022 bis zum 1. Dezember 2022 um mehr als das Doppelte angestiegen sind. Erstattet werden 80 Prozent der Mehrkosten, die über den verdoppelten Betrag hinausgehen. Es ist jedoch Voraussetzung, dass eine Erstattung von mindestens 100 Euro pro Haushalt erfolgt. Grundlage der Berechnung ist ein bundesweit festgelegter Referenzpreis für den jeweiligen Energieträger im Jahr 2021.
Das Land Baden-Württemberg nutzt das zentrale Antragsportal der Kasse.Hamburg, das die technische Umsetzung für 13 Bundesländer übernimmt. Nach der Beantragung der Hilfen über das Online-Portal entscheidet das Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft als Bewilligungsstelle für Baden-Württemberg über die Anträge.
Weitere Informationen und die Möglichkeit zur Antragstellung finden sich auf der Webseite des Ministeriums für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft: Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft: Härtefallhilfen für Privathaushalte