Nicht alle Masken im Inventar aus Bundes- und Landesbeschaffung erfüllen die Anforderungen von EN149. Das Ministerium für Soziales und Integration wird die von den betroffenen Herstellern gelieferten Masken so bald wie möglich durch geeignete Masken ersetzen.
Aufgrund der Zweifel, die in letzter Zeit immer wieder an der Qualität der von Bund und Ländern herausgegebenen KN95- und FFP2-Masken aufgetreten sind, hat das Sozialministerium am 12. Januar 2021 beschlossen, die vorhandenen Bestände aus Bund und Ländern zu entfernen Beschaffung noch einmal, um DEKRA überprüfen zu lassen. Und das nicht nur kleine Lagerbestände einzelner Hersteller, sondern das gesamte Lagerangebot. Volle Verantwortung und volle Transparenz standen bei der Einleitung der Inspektionen an erster Stelle. Die Ergebnisse sind jetzt weitgehend verfügbar und haben gezeigt, dass nicht alle Masken im Inventar der Beschaffung von Bund und Ländern den Anforderungen von EN149 entsprechen.
Das Ministerium für Soziales und Integration hörte den betroffenen Maskenherstellern kurzfristig zu und gab ihnen Gelegenheit, Kommentare abzugeben und eine Warnung zu veröffentlichen.
Betroffene Masken werden aus Sicherheitsgründen ersetzt
Die vom Staat zur Verfügung gestellten Ämter wurden unmittelbar nach Ablauf der Anhörungsfrist darüber informiert, dass die betroffenen Masken nicht mehr verteilt und nicht mehr verwendet werden sollten. Wie einige andere Bundesländer, die ähnliche Erfahrungen mit falsch zertifizierten Masken gemacht haben, wird der Staat entsprechende Schadensersatzansprüche unverzüglich prüfen und den anderen Bundesländern vor diesem Hintergrund raten, auch eine umfassende Überprüfung ihrer Bestände einzuleiten.
Da nicht klar definiert werden kann, welche Lieferchargen tatsächlich im Umlauf sind und welche Masken aus den jeweiligen Chargen von guter oder schlechter Qualität sind, wird das Ministerium für Soziales und Integration die von den betroffenen Herstellern gelieferten Masken so schnell durch geeignete Masken ersetzen wie möglich zum Schutz der Bevölkerung ersetzen. Die notwendigen Schritte wurden bereits unternommen.
zusätzliche Information
Die erforderlichen Zertifikate wurden auf die Atemmasken überprüft, die im Rahmen der Notfallbeschaffung im ersten Halbjahr 2020 bestellt wurden, bevor sie nach Deutschland importiert wurden. Bevor die gelieferten Masken dann auf den Markt gebracht wurden, wurden sie zusätzlich nach dem Zufallsprinzip einem qualifizierten Labortest in Baden-Württemberg gemäß den zum Zeitpunkt der Einfuhr geltenden und von der EU festgelegten Prüfspezifikationen unterzogen. Diese Tests zeigten auch, dass die Masken die Testanforderungen der Zeit erfüllt hatten. Die von der Bundesregierung zur Verteilung zur Verfügung gestellten Masken wurden nach Angaben der Bundesregierung einem Zertifikatstest und einer technischen Prüfung unterzogen.
Unabhängig davon hat die Landesregierung am 26. Januar 2021 beschlossen, 53,8 Millionen EU-konforme FFP2-Masken mit CE-Kennzeichnung von zuverlässigen Herstellern zu beschaffen. Diese Masken sollen Schulen, Kindertagesstätten, Impfzentren und Pflegeeinrichtungen, Einrichtungen für Obdachlose und Behinderte sowie staatlichen Einrichtungen zugute kommen.
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Inspiriert von Landesregierung BW