Landesweiter Aktionstag gegen Kinderpornografie: 139 Tatverdächtige ermittelt
Am 25. Oktober führten rund 300 Polizeibeamte aus zwölf regionalen Polizeipräsidien der Polizei Baden-Württemberg umfangreiche Ermittlungsmaßnahmen wegen des Verdachts des Besitzes von Kinderpornografie durch. Unter der Leitung des Landeskriminalamts Baden-Württemberg wurden insgesamt 122 Durchsuchungsbeschlüsse vollstreckt und rund 544 Beweismittel sichergestellt. Der Aktionstag ist eine klare Ansage an die Täter: Jeder einzelne Fall wird konsequent und unnachgiebig verfolgt.
Kinderpornografie zählt zu den abscheulichsten Taten gegen die Schwächsten unserer Gesellschaft und ist aufs Schärfste zu verurteilen. In seiner Stellungnahme betonte der stellvertretende Ministerpräsident und Innenminister Thomas Strobl die hartnäckige Verfolgung der Täter. Er erklärte, dass jeder Verdachtsfall entschieden und unnachgiebig angegangen werde. Hinter den Abbildungen von Kinderpornografie steht in den meisten Fällen ein tatsächlicher sexueller Missbrauch. Aus diesem Grund wurde der landesweite Aktionstag initiiert, um gegen diese schreckliche Kriminalität vorzugehen.
Die umfangreichen Ermittlungen des Landeskriminalamts und der Kriminalpolizeidirektionen der regionalen Polizeipräsidien wurden durch Hinweise der US-amerikanischen Organisation National Center For Missing And Exploited Children (NCMEC) ermöglicht. Aufgrund dieser Meldungen hat sich die Anzahl der Fälle im Bereich des Besitzes und der Verbreitung von Kinder- und Jugendpornografie in den letzten Jahren stark erhöht. Im Jahr 2021 erhielt das Landeskriminalamt Baden-Württemberg 2.825 Hinweise von NCMEC, während es 2022 bereits 7.767 waren. Unabhängig davon, ob jeder dieser Hinweise zu einer Straftat führte, ist ein deutlicher Anstieg der Fälle in der Polizeilichen Kriminalstatistik zu verzeichnen. Die Straftaten aus dem Bereich der Verbreitung pornografischer Schriften stiegen von 1.414 im Jahr 2018 auf 5.639 im Jahr 2022 an. Diese Entwicklung stellt die Ermittler vor große Herausforderungen. Um die beschlagnahmten Bild- und Videodateien effizient auswerten zu können, setzt die Polizei Baden-Württemberg auf den Einsatz von Künstlicher Intelligenz. Die Auswertsoftware „NiKI“ ermöglicht es, Dateien automatisch in pornografische und nicht-pornografische Inhalte zu sortieren.
Innenminister Thomas Strobl appellierte abschließend an die Bevölkerung, jeden Verdacht von Kinderpornografie der Polizei zu melden. Neben der konsequenten Strafverfolgung unterstrich er die Wichtigkeit der Unterstützung der Polizei durch die Menschen im Land.
Es sei angemerkt, dass Anbieter von Sozialen Netzwerken und anderer Plattformen aufgrund gesetzlicher Verpflichtungen in den USA dazu verpflichtet sind, ihre Datenbestände und Dienste permanent nach Bildern und Videos zu durchsuchen, die den sexuellen Missbrauch von Kindern oder Jugendlichen zeigen. Entsprechende Inhalte werden an das National Center For Missing And Exploited Children gemeldet, welches Informationen mit Bezug zu Deutschland an das Bundeskriminalamt und von dort an die jeweiligen Landeskriminalämter weiterleitet.