Der Lohn des fiktiven Unternehmers wird vom Staat bis Ende September verlängert. Mit der Überbrückungshilfe des Bundes in der vierten Phase soll der gemeinsam erzielte Zwischenerfolg dauerhaft gesichert werden.
Das Land ergänzt die Überbrückungshilfe des Bundes auch in seiner vierten Phase – der „Überbrückungshilfe III Plus“ – mit dem nachgewiesenen fiktiven Unternehmerlohn. Der Ministerrat hat am 13. Juli entschieden. „Viele Unternehmen in Baden-Württemberg können mittlerweile wieder selbst Umsätze generieren“, betonte der Wirtschaftsminister Dr. Nicole Hoffmeister-Kraut. Sie freut sich, dass die aktuelle Infektionsrate und die steigende Durchimpfungsrate der Bevölkerung auch die lokale Wirtschaft aufatmen lassen. „Gleichzeitig müssen wir sicherstellen, dass wir den gemeinsam erzielten Zwischenerfolg langfristig sichern. Nicht zuletzt mit Blick auf die aktuellen Entwicklungen rund um die sogenannte Delta-Variante stehen die Unternehmen und Selbstständigen in unserem Land weiterhin vor großen Herausforderungen. Das baden-württembergische Erfolgsmodell des fiktiven Unternehmerlohns ist zu einem festen Bestandteil der Corona-Förderprogramme geworden“, so die Ministerin weiter. Gerade für Inhaber von Personen- und Einzelunternehmen, die kein eigenes Gehalt haben, sei der Scheinunternehmerlohn laut Hoffmeister-Kraut eine notwendige Stütze.
Überbrückungshilfe schafft Planungssicherheit
Die Bundesregierung hat die Überbrückungshilfe III für Unternehmen und Selbständige und auch solche Hilfe beim Neustart für Solo-Selbstständige und Kleinunternehmen vor kurzem bis September verlängert. „Mit der Überbrückungshilfe III Plus und der Neustarthilfe Plus hat der Bund Planungssicherheit für die Unternehmen geschaffen. Das ist ein wichtiges Signal für die Unternehmen und Selbstständigen in unserem Land, die noch immer von den Corona-bedingten Einschränkungen betroffen sind“, so die Ministerin. Leider auch in der vierten Phase der Überbrückungshilfe trotz einiger Verbesserungen die Bundesregierung immer noch nicht die Lücke für diejenigen Unternehmer geschlossen, denen eine reine Fixkostenerstattung nicht ausreichte.
Im Rahmen der Überbrückungshilfe III Plus gewährt das Land Baden-Württemberg für den Zeitraum Juli bis September 2021 eine fiktive Unternehmerlohnpauschale mit einem Festbetrag von 1.000 Euro monatlich, sofern ein Umsatzrückgang von at mindestens 30 Prozent gegenüber dem Referenzmonat 2019.
Antrag über den Bund
Nach aktuellen Informationen des Bundes sollen noch Ende Juli 2021 Anträge in der Überbrückungshilfe III Plus und der Wiedereinstiegshilfe Plus gestellt werden können. Die Antragstellung erfolgt wie bisher über die Bundesplattform. Der Zuschlag zum Scheinunternehmerlohn im Beantragungsverfahren der Überbrückungshilfe III Plus wird voraussichtlich im September 2021 zur Verfügung stehen. Ist die Überbrückungshilfe III Plus bis dahin bereits genehmigt, kann der Scheinunternehmerlohn nachträglich beantragt werden mittels einen Änderungsantrag.
Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus: Corona-Überbrückungshilfe
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