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Der Landeswettbewerb „Gründer BW Lokal – Gründerfreundliche Kommune“ geht in eine neue Runde. Ziel ist es, Kommunen als gründungsfreundlichen Wirtschaftsstandort zu fördern. Die Gemeinden können sich bis zum 31. März 2022 anmelden.
das Kommune als guter Wirtschaftsstandort vorankommen – trotz CoronaDas ist die aktuelle Herausforderung für alle Verantwortlichen vor Ort. Doch wie können Kommunen (noch) gründerfreundlicher werden? Ab sofort können Kommunen, Städte, Kreise und Verbundprojekte aus Baden-Württemberg ihre Konzepte zur Schaffung gründerfreundlicher Angebote, sei es digital oder durch die schnelle Stellenvermittlung oder die aktive Förderung neuer Geschäftsmodelle, im Landeswettbewerb „Start-up BW Local – Gründungsfreundliche Kommune“ befördert werden. Bereits zum dritten Mal hat das Wirtschaftsministerium die gründerfreundlichen Kommunen im Rahmen der Landeskampagne ausgezeichnet Start-up BW das Ende.
Kommunen sollen für Start-ups attraktiver werden
„Die Anforderungen an die wirtschaftliche Entwicklung von Kommunen, Städten und Kreisen sind gestiegen. Bei der Förderung von Start-ups muss man schneller und flexibler agieren. Mit unserem Landeswettbewerb wollen wir Kommunen als gründungsfreundlichen Wirtschaftsstandort fördern“, so Wirtschaftsminister Dr. Nicole Hoffmeister-Kraut.
Auch wenn es in Baden-Württemberg bereits eine Reihe erfolgreicher kommunaler Gründungs- und Gründungsinitiativen gebe, wolle das Land die Gründungsdynamik hoch halten, so der Wirtschaftsminister weiter. „Dazu sollen die innovativen und vorbildlichen Angebote kommunaler und regionaler Gründungsstrukturen sichtbarer gemacht und Lücken gezielt geschlossen werden. Ich ermutige derzeit Kirchen in den ländliches Gebiet, in unserem nationalen Wettbewerb teilnehmen und die Förderung durch das Wirtschaftsministerium zu nutzen“, sagte Hoffmeister-Kraut.
Vielfältige Möglichkeiten, um gründerfreundlicher zu werden
Die Teilnehmer der Veranstaltung zeigen, dass es auf die Frage, wie Kommunen gründerfreundlicher werden können, eine Vielzahl von Antworten gibt ersten beiden Wettbewerbsrunden beispielsweise mit der Aktivierung der regionalen Gründerszene und deren Vernetzung mit gründungsrelevanten Partnern, mit Veranstaltungen wie Gründungstagen und Messen, mit Pop-up-Store-Angeboten und mit Projekten zur Gründungsqualifizierung an Schulen.
„Die Gründer sind dankbar für jedes qualifizierte Angebot, ihre Projekte vor Ort zu unterstützen. Die Gemeinden, Städte und Kreise belohnen sich mit zukunftsfähigen Unternehmen, neuen Arbeitsplätzen und späteren Steuereinnahmen. Wir dürfen uns in der nächsten Wettbewerbsrunde auf kreative und wirkungsvolle Ideen freuen“, so Hoffmeister-Kraut.
Im vergangenen Jahr musste das Landesfinale wegen der Pandemie per Livestream stattfinden. Im Folgejahr wird ein Finale in Präsenz angestrebt.
Der Wettbewerb „Gründer BW Local – Gründungsfreundliche Kommune“
Der Landeswettbewerb richtet sich an Kommunen, Städte, Kreise und interkommunale Wirtschaftsförderungen bis Kreisebene und gliedert sich in drei Stufen:
- Das Wirtschaftsministerium unterstützt die beteiligten Kommunen und Gemeinden in der ersten Stufe bei der Konzepterstellung mit Maßnahmen zur regionalen Gründungsförderung. Förderfähig ist die Einbindung externer Coaches und Moderatoren, die die Kommunen bei der Konzeptentwicklung und Durchführung von Workshops unterstützen. Einzelne Kommunen können mit bis zu 2.500 Euro gefördert werden, interkommunale Projekte mit bis zu 5.000 Euro.
- Eine Expertenjury bewertet die entwickelten Konzepte in einer Vorentscheidung, dem „Kommunalen Pitch“. Die Jury besteht aus Unternehmern mit Start-up-Erfahrung. Überzeugende Konzepte erhalten die Auszeichnung „Landeswettbewerb Gründerfreundliche Kommune – Exzellenter Standort 2022/2023“. Neun Wettbewerbsbeiträge schaffen es schließlich ins Landesfinale. Es wird zwischen den Kategorien „Kommune“, „Stadt“ und „Interkommunale Projekte“ unterschieden. Die Jury wählt für jede Kategorie drei besonders vielversprechende Konzepte aus.
- Im Finale des Landeswettbewerbs „Gründer BW Lokal“ wählt eine Jury die Platzierungen für jede Kategorie inklusive der Abstimmung eines Fachpublikums (Vertreter der baden-württembergischen Gründerszene) aus. Bewertungskriterium ist die Qualität der geplanten, aber noch nicht umgesetzten Maßnahmen zur Erhöhung der Gründungsfreundlichkeit.
Auszeichnung und Preisgeld für die Finalisten
Neben der Auszeichnung „Gründerfreundliche Kommune 2022/2023“ erhalten die drei Finalisten jeder Kategorie auch ein Preisgeld in folgender Höhe:
- 1. Platz: 10.000 Euro
- 2. Platz: 7.500 Euro
- 3. Platz: 5.000 Euro
Der Landeswettbewerb „Gründer BW Lokal – Gründerfreundliche Kommune“ wird vom Wirtschaftsministerium in Kooperation mit den kommunalen Spitzenverbänden veranstaltet Bezirksversammlung Baden-Württemberg, Stadtverwaltung Baden-Württemberg, Kommunaltag Baden-Württemberg sowie die Baden-Württemberg Industrie- und Handelskammer BWIHK und das baden-württembergische Basteltag BWHT durchgeführt.
Baden-Württembergische Kommunen können sich ab sofort bis 31. März 2022 für den Wettbewerb bewerben sich anmelden.
Alle Informationen zum Landeswettbewerb „Gründer BW Lokal – Gründungsfreundliche Kommune“
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Inspiriert von Landesregierung BW